Werbung

Pressemitteilung vom 04.04.2026    

BGH schafft Klarheit: Vergleichsangebote nicht mehr zwingend nötig

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bringt mehr Flexibilität für Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Beauftragung von Handwerkern. Die bisherige "Drei-Angebote-Regel" wird aufgehoben, was den Handlungsspielraum deutlich erweitert.

Foto: Pixabay

Karlsruhe. Am 27. März 2026 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) nicht mehr zwingend mehrere Vergleichsangebote einholen müssen, bevor sie Handwerker für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen beauftragen. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis in Mehrfamilienhäusern.

Das Gericht stellte klar, dass Beschlüsse zur ordnungsgemäßen Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums auch auf Basis einer ausreichenden und nachvollziehbaren Informationsgrundlage getroffen werden können. Ob mehrere Angebote notwendig sind, hängt nun von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab - wie Art, Umfang und Dringlichkeit der Maßnahme sowie den verfügbaren Informationen. Auch positive Erfahrungen mit bewährten Handwerksbetrieben oder eine eingeschränkte Verfügbarkeit ortsnaher Handwerker können als Entscheidungsgrundlage ausreichen.

Der Entscheidung lag ein Streit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zugrunde, die ohne Vergleichsangebote kleinere Erhaltungsmaßnahmen beschlossen hatte. Einige Eigentümer hatten die Beschlüsse angefochten, da keine weiteren Angebote eingeholt worden waren. Der BGH wies diese Argumentation zurück und betonte, dass das Ermessen der Eigentümer nicht durch starre Regeln eingeschränkt werden sollte.

BGH-Urteil bringt mehr Flexibilität
Mit dem Urteil wird zudem klargestellt, dass Beschlüsse nicht allein wegen fehlender Vergleichsangebote rechtswidrig sind. Eine Anfechtung ist jedoch möglich, wenn ein qualitativ ungeeignetes oder überteuertes Angebot ausgewählt wird. Die Entscheidung legt den Fokus stärker auf die inhaltliche Qualität der Entscheidungsgrundlage.



Für GdWEs und Verwaltungen bedeutet dies, dass Entscheidungen schneller getroffen und Arbeiten zeitnah umgesetzt werden können. Gleichzeitig rückt die sorgfältige Dokumentation der Entscheidungsfindung in den Vordergrund. Positive Erfahrungen mit Handwerksbetrieben werden als tragfähige Entscheidungsgrundlage anerkannt, was zu effizienteren Abläufen führen kann.

Prof. Dr. Oliver Martin vom Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland erklärt: "Das Urteil schafft die lang ersehnte Klarheit für die Praxis, dass nicht allein auf die Vorlage von Vergleichsangeboten abzustellen ist. Es erhöht aber zugleich die Anforderungen an eine sorgfältige Vorbereitung, etwa durch die Prüfung, ob ein Angebot wirtschaftlich ist. Vergleichsangebote bleiben sinnvoll, sind künftig jedoch ein Instrument unter mehreren und keine starre Pflicht mehr."

Insgesamt unterstreicht das BGH-Urteil den Wandel im Wohnungseigentumsrecht hin zu mehr Flexibilität und Effizienz, während es gleichzeitig verantwortungsvolles Handeln von Eigentümern und Verwaltern erfordert. (PM/Red)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Kürbisschnitzen ohne Verschwendung: Optimale Nutzung von Kernen und Fruchtfleisch

Kürbisschnitzen gehört im Herbst einfach dazu, doch oft landen die Reste im Müll. Dabei bieten gerade ...

Fünf Tage voller Tradition: Ein Rückblick auf die St. Michael Kirmes in Roßbach

Von Donnerstag bis Montag (24. bis 28. September 2026) stand Roßbach im Zeichen der traditionellen St. ...

"Jänen Classic" war wieder ein Magnet für Automobilfreaks im Stöffel Park

Wie eine Karawane zogen die Besucher die Steigung zum oberen Plateau hinauf: Rund 4.000 Menschen kamen ...

Elektronische Patientenakte: Vortrag in Anhausen beleuchtet Chancen und Risiken

Bei einer Informationsveranstaltung in Anhausen hat Referent Jörg Eisbach über die elektronische Patientenakte ...

Foodtruckmeile in Linz am Rhein: Marktplatz-Festival kehrt zum dritten Mal zurück

Die Foodtruckmeile kehrt von Freitag bis Sonntag, 9. bis 11. Oktober 2026, zum dritten Mal auf den Linzer ...

Letzte-Hilfe-Kurse: Begleitung am Lebensende lernen

Erste-Hilfe-Kurse sind weit verbreitet, doch Letzte-Hilfe-Kurse bieten wertvolle Unterstützung für Angehörige ...

Weitere Artikel


Weltkriegsbombe in Koblenz soll auf Baggerschiff entschärft werden

In Koblenz steht eine heikle Entschärfung bevor: Eine 500-Kilogramm-Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg wurde ...

Wahlhelfer in Rheinland-Pfalz: Rechnungshof sieht Freistellungen kritisch

In Rheinland-Pfalz und Hessen herrscht Uneinigkeit über die Praxis, kommunalen Beschäftigten für ihre ...

"Stöffel Crawler und Scaler" feiern Ostern im Stöffel-Park

Die "Stöffel Crawler und Scaler" hatten wieder zum beliebten Osterfest in den Stöffel-Park nach Enspel ...

Fit für den Asphalt: Der ADAC-Leitfaden für Biker

Mit den steigenden Temperaturen beginnt für viele Motorradfahrer die lang ersehnte Saison. Doch ohne ...

Wiedervereidigung von 106 Sachverständigen bei der Handwerkskammer Koblenz

In der Handwerkskammer Koblenz fand eine Veranstaltung statt, bei der 106 Sachverständige feierlich wiedervereidigt ...

Windiger Ostersonntag in Rheinland-Pfalz - Wetterbesserung ab Montag

Das Osterwetter in Rheinland-Pfalz zeigt sich wechselhaft. Während der Ostersonntag von kräftigem Wind ...

Werbung