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Nachricht vom 27.09.2025    

Gewalt gegen Polizei – es reicht jetzt! (Teil 3)

Von Wolfgang Rabsch

Die Zeiten, in denen Polizisten als unantastbare Respektpersonen galten, scheinen vorbei zu sein. Gewalt gegen Mitglieder der sogenannten "Blaulichtfamilie" hat in den letzten Jahren zugenommen. In drei Teilen berichtet Wolfgang Rabsch über Gewalt gegen Polizisten.

Amtsgericht Altenkirchen. Foto: Wolfgang Rabsch

Region. Nach der Veröffentlichung des ersten und zweiten Teils der dreiteiligen Serie "Gewalt gegen die Polizei - es reicht jetzt" folgt nun der abschließende Beitrag. Während in den ersten Teilen bereits Hintergründe, rechtliche Rahmenbedingungen und konkrete Gerichtsverfahren beleuchtet wurden, richtet sich der Blick diesmal auf aktuelle Zahlen und Einschätzungen von Polizei und Justiz.

Seit Jahren wird die Öffentlichkeit in Deutschland über Vorfälle in Bezug auf Übergriffe gegen Mitglieder der sogenannten “Blaulichtfamilie“ informiert. In erster Linie sind bei diesen Übergriffen Polizeibeamte involviert, die bei Ausübung ihres Dienstes beleidigt, bedroht und auch verletzt werden. Zur “Blaulichtfamilie“ gehören auch Rettungssanitäter, Ärzte und Angehörige von Feuerwehren, die ebenfalls bei ihren Einsätzen ähnliche Erfahrungen erleben müssen, allerdings nicht in dem Umfang, dem die Polizei tagtäglich ausgesetzt ist.

Um das Phänomen dieser widerwärtigen Vorwürfe etwas zu beleuchten, haben die Kuriere bei relevanten Dienststellen im Westerwald nachgefragt und von maßgeblichen Stellen auch Antworten erhalten. Dem Artikel sind Berichte von Verhandlungen beim Amtsgericht Montabaur beigefügt, bei denen diese Tatvorwürfe Gegenstand der Verfahren waren. Es bleibt festzustellen, dass nicht von allen Strafprozessen berichtet werden kann, die Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß Paragraf 113 Strafgesetzbuch zum Inhalt haben.

Statement der Staatsanwaltschaft Koblenz durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler:

Es trifft zu, dass allgemein eine Zunahme an Respektlosigkeiten bis hin zu strafbaren Beleidigungen und Tätlichkeiten gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften zu beobachten ist. Die Staatsanwaltschaft verfolgt strafbares Handeln in diesem Zusammenhang konsequent, um die Einsatzkräfte zu schützen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber 2017 zum besseren Schutz der Polizei und anderer Einsatzkräfte die §§ 114 und 115 StGB neu gefasst und insbesondere den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten belegt hat.




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Stellungnahme und Statistiken des Polizeipräsidiums Koblenz

Stellungnahme und Statistiken des Polizeipräsidiums Koblenz

Im Jahr 2024 wurden im Rahmen von Widerstandshandlungen 63 Kolleginnen und Kollegen derart verletzt, dass sie ambulant im Krankenhaus behandelt wurden, zwei Kollegen mussten auch stationär im Krankenhaus aufgenommen werden.

Statement von Ralf Tries, Direktor des Amtsgerichts Montabaur, zuvor Staatsanwalt bei der StA Koblenz und ausgebildeter Rettungssanitäter:

Angriffe gegen Einsatzkräfte bedürfen der konsequenten Aufklärung, Analyse und auch strafrechtlichen Verfolgung. Das betrifft keineswegs nur Taten wie zum Beispiel an Silvester in Berlin und Köln. Gelingen wird dies aber nur mit dem dafür erforderlichen Sachverstand - über den viele, die sich jetzt lautstark mit Vorwürfen und Forderungen in Szene setzen und Stimmung machen, nicht verfügen. Unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien sind zu wahren. Für eine Verurteilung ist ein sicherer Tatnachweis erforderlich, darum gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung und ein sicherer Tatnachweis.

Polizisten bespuckt, getreten, bedroht und beleidigt - Amtsgericht Montabaur verhandelte

Polizisten getreten und beleidigt - Amtsgericht Montabaur verhängt Freiheitsstrafe

Anmerkung der Redaktion:
Der Artikel wurde von Wolfgang Rabsch erstellt, der durch seine über 40-jährige Tätigkeit beim Amtsgericht in Koblenz als Justizbeamter prädestiniert ist, dieses Thema aufzuarbeiten, zumal er den größten Teil seiner Dienstzeit in Strafsachen tätig war. Durch Aktenkenntnis und Teilnahme an vielen Strafsitzungen, auch wegen Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte, kann er zu diesem Thema sachlich und neutral informieren. Nach seiner Pensionierung berichtet Wolfgang Rabsch häufig von Strafsitzungen bei den Amtsgerichten des Westerwalds, dabei ist ihm aufgefallen, dass auch im Westerwald häufig Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte verhandelt werden. Anbei einige Fälle vor dem Amtsgericht Montabaur, die diese Straftaten zum Thema hatten.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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