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Pressemitteilung vom 18.04.2025    

Autowaschverbot an Sonn- und Feiertagen: Wefelscheid fordert Reform

In Rheinland-Pfalz bleibt das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen verboten. Trotz gesellschaftlicher Veränderungen hält die Landesregierung an dieser Regelung fest. Der Koblenzer Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid kritisiert diese Haltung scharf.

Foto: Dennis Ekermann

Mainz. Das Verbot, an Sonn- und Feiertagen sein Auto zu waschen, ist schon seit jeher immer wieder Streitpunkt gewesen. Und obwohl sich die Zeiten und unsere Gesellschaft grundlegend geändert haben, hält die rheinland-pfälzische Landesregierung eisern daran fest.

Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Koblenzer Landtagsabgeordneten Stephan Wefelscheid. Dort heißt es: "Sonn- und Feiertage genießen nach Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. 139 Weimarer Reichsverfassung als Tage der religiösen Erbauung, der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe ausdrücklich verfassungsrechtlichen Schutz. (…) An diesen Tagen soll das öffentliche Leben, soweit möglich, seiner werktäglichen Elemente entkleidet und ihre Begehung als "Nicht-Werktage" ermöglicht werden." Und auch nach Landesrecht seien "an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen."

Für Wefelscheid hört sich das wie eine Predigt aus dem Mittelalter an: "Allein die Sprache zeigt, dass diese Regelungen völlig aus der Zeit gefallen sind. Wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo Kirche und Adel zusammenwirkten, um die Bevölkerung ihrem gestrengen Regiment zu unterwerfen. Auf einem niederbayerischen CSU-Parteitag mag das noch gefallen, bei aufgeklärten modernen Menschen trifft dies aber überwiegend auf Unverständnis."

Debatte um Autowaschverbot an Sonn- und Feiertagen
Zudem befinden sich die meisten Waschanlagen eher abseits von Wohnbebauung, vielerorts seien diese auch schon auf Selbstbedienung ausgelegt. "Mir will sich nicht erschließen, inwieweit eine Selbstbedienungs-Waschanlage in einem Industriegebiet dazu geeignet sein soll, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen. Und ob diese Tätigkeit des Autowaschens nun schädlich für das eigene Empfinden der Sonn- und Feiertagsruhe ist, sollte jeder mündige Bürger für sich entscheiden können. In einer Gesellschaft, in der zunehmend beide Partner arbeiten müssen und schon kaum mehr Zeit für den Wocheneinkauf, Friseurtermine oder dergleichen bleibt, sind solche Gängelungen nicht zeitgemäß, sondern Relikt einer Zeit vor der Säkularisierung. Immerhin bezieht sich die Antwort der Landesregierung ja sogar auf die Weimarer Reichsverfassung, die vor über hundert Jahren verfasst wurde."



Daher sei ein Umdenken dringend erforderlich: "Auch andere Bundesländer haben das Autowaschverbot an Sonn- und Feiertagen schon längst aufgehoben, am Bundesrecht scheitert es also nicht. Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, dieses Verbot angesichts der Entwicklung unserer Gesellschaft auch durch die Corona-Jahre nochmals zu evaluieren und die Debatte zu eröffnen, ob es wirklich noch zeitgemäß ist. Sich auf Gesetzestexte von vor über hundert Jahren zurückzuziehen oder an etwas festzuhalten, nur weil es eben so geschrieben steht, überzeugt mich nicht und passt auch nicht mehr in unsere Zeit." (PM/Red)



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