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Nachricht vom 15.03.2025    

Polizei in Rheinland-Pfalz setzt auf KI im Kampf gegen Kinderpornografie

Die Polizei in Rheinland-Pfalz plant, verstärkt Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen, um die Ermittlungen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie im Internet zu beschleunigen. Dies geht aus einer Antwort des Landesjustizministeriums auf eine Anfrage mehrerer CDU-Abgeordneter hervor.

Polizei: Neue Softwarelösungen für Auswertung von Bild- und Video (Foto: Arne Dedert/dpa)

Mainz. Beim Kampf gegen Kinder- und Jugendpornografie im Internet rechnet die Polizei Rheinland-Pfalz künftig mit einem verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Das Landesjustizministerium teilte mit, dass die Polizei anstrebe, neue Softwarelösungen zur schnelleren Auswertung von Bild- und Videodateien zu nutzen und dabei im rechtlich zulässigen Rahmen auch auf KI zurückzugreifen. "Dies kann als gewünschter Nebeneffekt zu einer Entlastung in der polizeilichen Sachbearbeitung führen", erklärte das Ministerium. Bereits jetzt setzen die Sicherheitsbehörden zunehmend auf neue Softwarelösungen, um die Ermittlungen zu beschleunigen. Auf europäischer Ebene zielt der Digital Services Act (DSA) darauf ab, Anbieter digitaler Dienste zu verpflichten, schneller auf rechtswidrige Inhalte zu reagieren. Der DSA soll sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bisher.

Was mögliche Gesetzesänderungen in Bezug auf Kinder- und Jugendpornografie angeht, plane die Landesregierung derzeit keine weiteren Initiativen, so das Ministerium. Aktuell gebe es keine Strafbarkeitslücken, jedoch beobachte man weiterhin technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der KI. Eine Expertenkommission wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 einen Abschlussbericht vorlegen.



Der CDU-Abgeordnete Marcus Klein, einer der Autoren der Anfrage, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Nutzung von KI der richtige Schritt sei, um eine schnelle Aufklärung und Verfolgung von Kinder- und Jugendpornografie im Internet zu ermöglichen. "Zudem entlastet sie Ermittlerinnen und Ermittler bei der auch psychisch sehr belastenden Auswertearbeit." Um effizient aufklären zu können, brauche es zudem Mindestspeicherfristen von IP-Adressen. "Zu oft bleiben schlimme Straftaten an Kindern ungesühnt, weil IP-Adressen nicht nachverfolgt werden können", sagte Klein. Das schütze Täter. "Diese Lücke muss geschlossen werden."

(dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Blaulicht   Kinder & Jugend  
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