Pressemitteilung vom 17.10.2024
Neuer Leitfaden für Sorge- und Umgangsverfahren bei häuslicher Gewalt
Das Frauen- und das Justizministerium haben einen neuen Leitfaden veröffentlicht, um Gerichtsverfahren bei Sorge- und Umgangsstreitigkeiten in Fällen häuslicher Gewalt zu unterstützen. Der Leitfaden richtet sich an alle Beteiligten und soll helfen, Schutzbedarfe besser wahrzunehmen. Er steht online zur Verfügung und kann von Interessierten heruntergeladen werden.
Region. Der Leitfaden beschreibt verschiedene Aspekte der gerichtlichen Verfahrensgestaltung und die Einbindung unterschiedlicher Beteiligter, wie Beratungsstellen und Gewaltschutzstellen.
"Kinder sind bei häuslicher Gewalt immer mitbetroffen, auch wenn sie die Gewalt nicht unmittelbar selbst erfahren. Das muss auch vor Gericht Berücksichtigung finden", betont Frauenministerin Katharina Binz. Sie fügt hinzu, dass es wichtig sei, Betroffene in solchen Verfahren vor dem gewaltausübenden Elternteil zu schützen.
Der Leitfaden wurde unter Federführung des Frauenministeriums von einer Fachgruppe des Landesweiten Runden Tischs des Rheinland-Pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt erarbeitet. Diese Gruppe setzte sich aus Vertretern verschiedener Institutionen wie Jugendämtern, Frauenunterstützungseinrichtungen und der Justiz zusammen.
Justizminister Herbert Mertin erklärte: "Mit der Überzeugung, dass der Leitfaden in der Praxis gewinnbringend eingesetzt werden kann, haben wir ihn auch den Gerichten in Rheinland-Pfalz als Handreichung zur Verfügung gestellt." Der Leitfaden steht online zur Verfügung und kann über den Link heruntergeladen werden. (PM/red)
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