Werbung

Pressemitteilung vom 06.12.2023    

Kleinselbstständige: Krankenkassen müssen Beiträge rückwirkend ändern

Der Verbraucherschutz für freiwillig versicherte Selbstständige wird durch eine Gesetzesänderung deutlich gestärkt. Hat die Krankenkasse wegen fehlender Vorlage des Steuerbescheids den Höchstbeitrag festgestellt, muss nun ein innerhalb von zwölf Monaten vorgelegter Steuerbescheid noch berücksichtigt werden.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Freiwillig versicherte Selbstständige können aufatmen: Sie haben nun faktisch mehr Zeit für den Nachweis über ihre tatsächlichen Einkünfte. Selbst nach Festsetzung des Höchstbeitrags können Steuerunterlagen noch vorgelegt werden. Beiträge müssen rückwirkend geändert werden. Im November haben Bundestag und Bundesrat der Neuregelung zugestimmt. Die Verbraucherzentralen begrüßen das ausdrücklich.

"Mit dieser Änderung im Gesetz wird insbesondere Kleinselbstständigen die Last einer drohenden Insolvenz aufgrund erhöhter Krankenkassenbeiträge genommen. Gut, dass die Politik auch auf Drängen der Verbraucherzentralen gehandelt hat", so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Seit 2018 hatten zahlreiche freiwillig versicherte Kleinselbstständige massive Nachzahlungsaufforderungen von ihrer Krankenkasse erhalten, weil sie ihren vollständigen Steuerbescheid nicht fristgerecht vorgelegt hatten. Weist das Mitglied nicht innerhalb von drei Jahren das Einkommen auf Verlangen der Krankenkasse nach, so gilt zunächst der Höchstbeitrag. Hierbei wird fiktiv ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze angenommen, die aktuell bei knapp 5.000 Euro pro Monat liegt.

Nachzahlungen für viele Kleinselbstständige existenzbedrohend
Versicherte mussten statt rund 200 Euro plötzlich rund 800 Euro monatlich zahlen. "Das bedeutete für Betroffene Nachzahlungen bis zu 8.000 Euro. Für viele Kleinselbstständige war das existenzbedrohend", so Julika Unger, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Für Kleinverdiener wie zum Beispiel Änderungsschneider oder Kioskbesitzer, die normalerweise etwa den Mindestbeitrag zahlen, war der geforderte Höchstbeitrag weit überzogen. Sie wurden unverhältnismäßig hoch für ein Versäumnis bestraft. Daher ist es richtig, dass der Gesetzgeber nun entschieden hat, dass Krankenkassen die Einkommensnachweise ihrer Versicherten auch dann noch berücksichtigen müssen, wenn die Frist bereits verstrichen ist", sagt Julika Unger.



Hintergrund
Die Krankenkassen begründeten die Festsetzung des Höchstbeitrags mit einer gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2016. Demnach konnte ein pauschaler Höchstbeitrag bei den Versicherten festgesetzt werden, die ihre Einkommensteuerbescheide nicht vor Ablauf von drei Jahren eingereicht hatten. Die Folge für viele Betroffene waren unverhältnismäßig hohe Nachzahlungsforderungen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen hatten bereits seit Jahren gefordert, dass auch nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist eingereichte Steuerunterlagen im Widerspruchsverfahren noch zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und mit einem Änderungsantrag zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) eine Neuregelung ins Gesetz aufgenommen, mit der die "Drei-Jahres-Regelung" abgeschafft wird. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


130 Jahre Freiwillige Feuerwehr Windhagen: Ein Jubiläum mit Tradition

Die Freiwillige Feuerwehr Windhagen feiert ihr 130-jähriges Bestehen mit einer besonderen Veranstaltung. ...

Windhagener Kirmes 2026: Tradition trifft Gemeinschaft

Die Ortsgemeinde Windhagen lädt zusammen mit örtlichen Vereinen zur St.-Bartholomäus-Kirmes ein. Vom ...

Kostenfreie Vorträge für Senioren in Neuwied

Die Volkshochschule Neuwied bietet ab sofort kostenfreie Vorträge im Rahmen des Forums "Aktive Ältere" ...

Unterstützungskräfte für das Schulschwimmen in Neuwied gesucht

Die Stadt Neuwied sucht dringend Unterstützungspersonal für das Schulschwimmen in der Deichwelle. Trotz ...

Hitze kann sie nicht stoppen: Rentner setzen sich für Roßbach ein

Trotz der sommerlichen Hitze und Ferienzeit fanden sich 15 engagierte Rentner aus Roßbach zusammen, um ...

Sommerfest 2026 in Neuwied: Ein Tag voller Spaß und Gemeinschaft

Der Festausschuss der Stadt Neuwied e.V. lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum Sommerfest 2026 ein. Am ...

Weitere Artikel


Schwergewichtiger Neuzugang im Zoo Neuwied: Wisentbulle Homer bekommt Gesellschaft

Es ist ein grauer Wintertag Anfang Dezember, leichter Schneefall trübt den Ausblick übers Mittelrheintal. ...

Freie Wähler fordern erneut Lehrkräfteversorgung von mindestens 110 Prozent

"Deutschland wird ein schlechtes Zeugnis ausgestellt - so schlecht wie noch nie", konstatiert Helge Schwab, ...

Auf dem Zebrastreifen angefahren: Fußgängerin bei Verkehrsunfall in Neuwied verletzt

Ein nächtlicher Verkehrsunfall in Neuwied führte zur Verletzung einer jungen Fußgängerin. Der Unfall ...

40 Jahre Engagement für Verbraucher - Ulrike von der Lühe erhält Verdienstorden des Landes

Ulrike von der Lühe, ehemalige Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ist mit dem höchsten ...

Autobahnmeistereien der Niederlassung West gut gerüstet für den Winterdienst

Dank des Einsatzes der Mitarbeitenden der 22 Autobahnmeistereien, die zur Niederlassung West der Autobahn ...

Arbeitskleidung richtig absetzen - das sollten Angestellte bei der Steuer beachten

Die Aufwendungen für die Beschaffung typischer Arbeitskleidung durch Angestellte können als Werbungskosten ...

Werbung