USA-Reise – ESTA als Alternative zum Visum
Für viele Menschen aus Asbach, Bad Honnef und Umgebung gehört eine Reise in die USA zu den ungelebten Träumen. Dabei sind es nicht unbedingt die finanziellen Mittel, die einen Strich durch die Rechnung machen. Oftmals sind es die hohen Anforderungen beim Visum, die eine abschreckende Wirkung entfalten. Allerdings gibt es eine Alternative, die die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika deutlich vereinfacht.
Das Electronic System for Travel Authorization, zu Deutsch „Elektronisches System zur Einreisegenehmigung“, gibt sowohl Urlaubern als auch Geschäftsmenschen die Möglichkeit, ohne Visum und mit einem geringeren Aufwand in die USA einzureisen. Durchaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, doch sind die Anforderungen an Reisende aus Deutschland eher übersichtlich.
ESTA – was sich dahinter verbirgt
Anstelle der Langbezeichnung Electronic System for Travel Authorization wird im Regelfall die Abkürzung ESTA verwendet, die ein elektronisches Reisegenehmigungssystem beschreibt. Diejenigen, die eine Staatsbürgerschaft besitzen, die von dem Visa Waiver Programm abgedeckt wird, können dank ESTA auch ohne Visum die USA erkunden. Wer eine ESTA-Genehmigung beantragen möchte, muss nicht eine Botschaft oder eine andere Behörde aufsuchen, sondern kann den erforderlichen Antrag online einreichen.
Mit dem Visa Waiver Program gibt die US-Regierung den Staatsangehörigen von bestimmten Ländern die Möglichkeit, für bis zu 90 Tage zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken in die USA einzureisen. Die Genehmigung gilt sowohl für die 50 US-Bundesstaaten als auch für die Nördlichen Marianen, Guam, die Amerikanischen Jungferninseln und den District of Columbia.
Visa Waiver Program – dieser Personenkreis ist berechtigt
Das Visa Waiver Program (VWP) wird von dem Department of Homeland Security (DHS) in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Außenministerium verwaltet. Im Rahmen des Programms ist es Bürgern aus 40 Ländern und Territorien erlaubt, visumfrei in die Vereinigten Staaten zu reisen. Unter anderem Deutschland, Österreich, die Niederlande und die Schweiz werden von dem VWP umfasst.
Von der US-Regierung werden für das VWP im Allgemeinen Staaten ausgewählt, deren Volkswirtschaften ein vergleichsweise hohes Durchschnittseinkommen aufweisen. Herangezogen wird der sogenannte Human Development Index, der neben dem Einkommen auch die Lebenserwartung und die Bildung in einem Land berücksichtigt und als eine Art Kennziffer angesehen werden kann.
Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen
Die Staatsbürgerschaft ist durchaus eine wichtige Hauptvoraussetzung, doch müssen Reisende noch weitere Bedingungen erfüllen. Jeder Reisende muss einen biometrischen Reisepass besitzen, der noch sechs Monate über das voraussichtliche Ausreisedatum hinaus gültig ist. Mit einer großen Anzahl von Ländern bestehen Vereinbarungen, die von diesem Grundsatz abweichen. Es ist zu berücksichtigen, dass Kinder einen eigenen Reisepass vorweisen müssen.
Die Zahlung der ESTA-Gebühren setzt eine gültige Kreditkarte oder ein PayPal-Konto voraus. Sowohl für den Aufenthalt als auch für die Rückreise müssen die finanziellen Mittel ausreichen. Zudem müssen Reisende über ein Weiter- oder Rückflugticket verfügen.
Beschränkungen – das ist zu beachten
Es ist zu berücksichtigen, dass die 90 Tage die oberste Grenze darstellen. Daher kann eine Verlängerung auch nicht mit einem Folgeantrag erwirkt werden. Das Aus- und wieder Einreisen hat keine Verlängerung zur Folge, sondern wird viel mehr als Unterbrechung gewertet.
Bei beschäftigungsbezogenen Aktivitäten, wie einer Versammlung oder Konferenz, muss ein Bezug zu dem Arbeitgeber, der Branche oder der Berufsausübung im Heimatland bestehen. Andere Formen der Erwerbstätigkeit setzen im Regelfall ein Visum voraus.
Eine ESTA-Genehmigung kann nicht mit einem Visum gleichgesetzt werden. Sobald ein Visum von Behörden verlangt wird, ist dieses auch vorzuweisen. (prm)
Agentur Autor:
Sebastian Meier