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Wirtschaft | Gastartikel


Nachricht vom 20.06.2022    

Der Widerrufsjoker bei der Lebensversicherung – holen Sie sich Ihr Geld zurück

Kapitalbildende Lebensversicherungen entwickeln sich durch die Zinslage immer weiter zum Verlustgeschäft. Auch die Überschussbeteiligungen sinken, gleichzeitig fallen auf der anderen Seite hohe Kosten an. Mit dem „Widerrufsjoker“ widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung noch Jahrzehnte nach dem Abschluss und fordern eingezahlte Beiträge und alle Gewinne vom Versicherer zurück. Kosten dürfen dabei fast keine abgezogen werden.

Foto Quelle: pixabay.com / kalhh

Warum sich die Kündigung einer Lebensversicherung in den wenigsten Fällen lohnt
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert. Darin enthalten sind neben Beiträgen und Gewinnen auch alle Kosten, die bis zur Kündigung entstanden sind. Oft entsteht primär deshalb ein Verlust, weil die Abzüge höher als die erreichten Gewinne sind – das folgende Beispiel zeigt die gravierenden Folgen anschaulich:

Sie haben über 10 Jahre 10.000 Euro eingezahlt und 1.000 Euro Zinsen erhalten. Abschluss- und Verwaltungskosten schlagen aber mit 4.000 Euro zu Buche. Durch die Kündigung der Lebensversicherung nehmen Sie also einen Verlust von 3.000 Euro in Kauf!

Gegen diese Nachteile der Kündigung können Sie kaum etwas unternehmen. Denn die Berechnung ist legitim, was bereits mehrere Gerichte bestätigt haben – auch wenn sie für den Kunden mit hohen Verlusten verbunden ist. Die einzige gesetzliche Vorgabe lautet, dass der Rückkaufswert mindestens 50 Prozent der Beiträge betragen muss. Haben Sie 10.000 Euro eingezahlt, muss der Versicherer also mindestens 5.000 Euro wieder auszahlen – keinen Cent mehr!

Wie der „ewige Widerruf“ der Lebensversicherung funktioniert
Beim Abschluss einer Lebensversicherung muss Sie der Versicherer über das Widerrufsrecht, das in der Regel 30 Tage lang besteht, informieren. An die Widerrufsbelehrung stellt der Gesetzgeber allerdings hohe Anforderungen, die zahlreiche Versicherungsgesellschaften nicht beachtet haben. Formfehler führen dazu, dass die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden konnte. Die Folge ist, dass Sie Ihre Lebensversicherung auch Jahrzehnte nach dem Abschluss noch rückabwickeln können.

Der BGH hat mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt, dass es das „ewige Widerrufsrecht“ gibt und dass Sie es jederzeit ausüben können. Ebenfalls bestätigt wurde, dass der Versicherer

• alle Abschluss- und Verwaltungskosten wieder auszahlen muss.
• keine Stornoabzüge wie bei der Kündigung vornehmen darf.
• Ihnen den gesamten Gewinn, den er mit den Beiträgen erwirtschaftet hat, überweisen muss.

Kunden, die den Widerrufsjoker nutzen, erhalten damit bis zu 150 Prozent der eingezahlten Versicherungsprämien zurück.

Lassen Sie Ihre Lebensversicherung daher noch heute prüfen & berechnen, wie viel Geld Sie zurückerhalten können. Dafür dienen Legal Tech Portale wie helpcheck.de als einfache und risikofreie Option für Verbraucher. Honorare fallen dabei nur an, wenn der Widerruf tatsächlich erfolgreich war!

Die wichtigsten Fragen in Kürze:

Warum gibt es den „Widerrufsjoker“ bei der Lebensversicherung?
Der „Widerrufsjoker“ ist die Folge unwirksamer Widerrufsbelehrungen, die sich vorwiegend in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 finden. Durch Formmängel hat die Widerrufsfrist nie begonnen und konnte daher bis heute auch nicht enden.

Wie viel Geld erhalte ich beim Widerruf meiner Lebensversicherung?
Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Die meisten Kunden erhalten allerdings mehrere tausend Euro über dem Rückkaufswert bzw. bis zu 150 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge zurück!

Welche Abzüge darf der Versicherer beim Widerruf vornehmen?
Der Versicherer darf kaum Kosten abziehen. Zulässig ist nur der Abzug von Risikoanteilen, wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Lebensversicherung etwa noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben (Kombiversicherung). (prm)

Autor: Magnus Kaminski (Legal Tech Experte)



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