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Nachricht vom 11.02.2018
Region
Planungsfehler bei Treppe am Deichvorgelände
Mit völligem Unverständnis hat die SPD-Fraktion im Neuwieder Stadtrat auf die Informationen der Verwaltung im letzten Planungsausschuss über Mehrkosten am Deichvorgelände reagiert. Diesmal betrifft es die Treppe, die zum Rheinufer führt und ein Highlight des Deichvorgeländes werden soll. Bei der Ausführung hat das Bauunternehmen festgestellt, dass die in der Planung angenommenen und ausgeschriebenen Fundamente nicht die ausreichende Traglast aufnehmen kann.
Baustelle mit Hindernissen. Archivfoto Wolfgang TischlerNeuwied. „Wie kann das sein“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Sven Lefkowitz, „dass die Höhendifferenzen des Rheinbettes nicht richtig ermittelt wurden und das Planungsbüro Magerbeton für die Rheintreppe vorgesehen hatte?“. Das Niveau des Rheinbettes ist tatsächlich deutlich tiefer als vom Planer angenommen. „Wieso wurde das nicht erkannt?“ fragen sich nicht nur die Sozialdemokraten. Durch diesen klaren Planungsfehler müssen nun erhebliche Mehrmassen an Beton verarbeitet werden und die Stadt muss mit einem Nachtrag nun weitere 115.000 Euro in die Hand nehmen, um die Treppe fertig zu stellen.

„So kann es nicht weitergehen“ ist die einhellige Meinung der SPD-Fraktion. Dass dies nicht die erste Fehlentwicklung ist, untermauern die Sozialdemokraten mit dem Hinweis auf die unsägliche Panne bei den Bohrpfählen am Deich im Bauabschnitt 3 und die Ausführungen der Befestigung am Rheinufer in Irlich. Dort riss das nächste Hochwasser den eingebrachten Rasen wieder mit sich und musste durch eine standhafte Alternative mit hohen Mehrkosten ersetzt werden.

„Die städtische Bauverwaltung muss im Vorfeld die Maßnahmen und Ausschreibungen auf ihre Richtigkeit überprüfen, um weitere Mehrkosten für die Stadt zu verhindern“, unterstreicht der SPD-Planungssprecher Uwe Siebenmorgen. Und SPD-Fraktionsvorsitzender Sven Lefkowitz fordert „Es müssen seitens der Stadt alle Maßnahmen ergriffen werden, um die entstandenen Mehrkosten beim Planungsbüro geltend zu machen und juristisch die Schadensersatzpflicht zu prüfen“.

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