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Nachricht vom 09.03.2013
Region
Gegenwind aus NRW für den Windpark Asberg
Zu der Planung eines Windparks am Asberg in der Verbandsgemeinde Unkel meldet sich jetzt auch die Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus Nordrhein-Westfalen zu Wort. Ihr Sprecher Achim Baumgartner hat in einem Schreiben an den Verbandsgemeindebürgermeister von Unkel, Karsten Fehr, an die Existenz des Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes Siebengebirge DE-5309-301 auf nordrhein-westfälischem Gebiet erinnert.
Nichts gegen Windparks, sagen Umweltschützer aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Aber man müsse geeignete von ungeeigneten Standorten unterscheiden können. Den Asberg in der Verbandsgemeinde Unkel halten sie für ungeeignet. Würde das FFH-Gebiet -wie gesetzlich vorgeschrieben - bei der Planung berücksichtigt, sei der Windpark an dieser Stelle unzulässig, sagt Achim Baumgartner. Er bekräftigt damit die Kritik des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn an dem Windparkprojekt der Verbandsgemeinde Unkel. Die Erinnerung an das europaweit bedeutende Schutzgebiet in NRW sei offenbar notwendig, denn bisher fehle das FFH-Gebiet in der FFH-Vorprüfung zum geplanten Windpark am Asberg.

Das FFH-Gebiet Siebengebirge habe nach dem Bundesnaturschutzgesetz einen umfassenden Umgebungsschutz. Dieser müsse als „durchschlagendes Argument“ gegen den auf dem Asberg geplanten Windpark beachtet werden. Nach Ansicht des BUND ist daher auf Grund der spezifischen Schutzgüter wie dem Schwarzstorch mit Windkraftanlagen ein Mindestabstand von wenigstens drei Kilometer zum FFH-Gebiet Siebengebirge einzuhalten. Anders seien die Schutzgüter des FFH-Gebietes nicht zu sichern bzw. dauerhaft zu entwickeln.

Der besondere Status des Gebietes als für Nordrhein-Westfalen zentraler Überwinterungsort für das Große Mausohr müsse dabei ebenfalls ernsthaft berücksichtigt werden.

Der BUND im Rhein-Sieg-Kreis unterstützt laut Aussage von Achim Baumgarten den Ausbau der Windenergie. Wenn es aber nicht gelänge, geeignete von ungeeigneten Standorten zu unterscheiden, würde dadurch die Windkraftnutzung insgesamt in Verruf geraten. Kopflose bzw. unzulässige Planungen hülfen dem Energiewandel nicht weiter, sondern erwiesen ihm lediglich einen Bärendienst, indem sie dessen Akzeptanz minderten.
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