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Nachricht vom 12.09.2018    

SGD Nord: Geruchsermittlungen im Gewerbegebiet Distelfeld

Diesen Sommer kam es wiederholt zu Beschwerden wegen Geruchsbelästigungen im Gewerbegebiet Distelfeld in Neuwied. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist als zuständige Obere Abfall- und Immissionsschutzbehörde daraufhin nach eigenen Angaben "unverzüglich tätig geworden".

Woher kommt der Gestank im Diestelfeld? Die SGDN ermittelt. Grafik: SGDN

Neuwied. Mit Prüfungen im Rahmen zahlreicher unangekündigter Ortstermine wurden sowohl die im Fokus der Öffentlichkeit stehende Firma Suez, als auch das nahegelegene Wohngebiet kontrolliert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die SGD Nord keine Geruchsbeeinträchtigungen feststellen konnte, die konkret der Firma Suez zugeordnet werden konnten. Der Verdacht „es stinkt im Distelfeld und es muss das Kompostwerk sein“ ist nicht ausreichend, um gesetzliche Schritte gegen einen möglichen Verursacher einzuleiten.

Weil die Ursache für die Geruchsbelastung im Distelfeld bislang nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnte, hat die SGD Nord unmittelbar nach Häufung der eingehenden Beschwerden, standardisierte Geruchsmessungen beauftragt. Dazu wurden im Vorfeld unterschiedliche Gebiete in ein Raster aufgenommen. Diese festgelegten Rasterpunkte werden regelmäßig, zu unterschiedlichen Tagesstunden und Wochentagen, von qualifizierten Personen aufgesucht, um mögliche Gerüche festzustellen und diese gegebenenfalls zuzuordnen zu können. Dieses Vorgehen muss sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken, um die unterschiedlichen Witterungsbedingungen und Windverhältnisse, aber auch Gerüche weiterer möglicher Quellen ausreichend sicher zu erfassen. Die bislang vorliegenden Ergebnisse liefern ein diffuses Bild und erlauben noch keine sichere Einschätzung der Belastungssituation. Dies möglicherweise, weil sich in unmittelbarer Nähe auch weitere Abfallanlagen unter anderem des Kreises Neuwied befinden. Um verlässliche und belastbare Werte zu erhalten, müssen die Untersuchungen noch weiter fortgeführt und auch die besonderen klimatischen Bedingungen im Neuwieder Becken, in die Betrachtung mit einbezogen werden. Daher sind belastbare Ergebnisse nicht kurzfristig zu erwarten.

Darüber hinaus hat die SGD Nord zusätzlich eine gutachterliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Biofilters angeordnet. Zwar hat die Firma Suez ihren Biofilter regelmäßig kontrolliert und gegenüber der SGD Nord nachgewiesen, dass die Anlage genehmigungskonform betrieben wird, dennoch kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass möglicherweise Geruchsemissionen auf den Biofilter zurückzuführen sind. Dazu soll neben der anstehenden systematischen Untersuchung des Biofilters auch die organische Belastung der Abluft mitgemessen werden. Neben der Messung der gleichmäßigen Durchströmung, der Temperatur sowie der Luftfeuchtigkeit ist auch der sogenannte TOC-Wert in der Biofilterabluft zu messen. Diese Messung ist Indikator für die Funktionsfähigkeit des Biofilters und ermittelt den gesamten organischen Kohlenstoff, welcher oftmals Ursache für Gerüche ist. Ein Biofilter stellt bei sorgfältiger Pflege grundsätzlich das verlässlichste Verfahren zur Geruchsstoffbeseitigung dar. Sofern die Ergebnisse zeigen sollten, dass in der Abluft des Biofilters der in der Genehmigung geforderte Wert der Geruchsstoffkonzentration nicht eingehalten ist, sind weiterführende Messungen notwendig. Gegebenenfalls wird das Unternehmen aufgefordert, den Filter nachzurüsten.

Als Obere Abfall- und Immissionsschutzbehörde ist es Aufgabe der SGD Nord sicherzustellen, dass gewerbliche Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden. In diesem Fall gehört dazu, auch Geruchsbeschwerden nachzugehen. Unangekündigte Kontrollen werden daher auch künftig erfolgen. Die aufgeführten Maßnahmen belegen, dass die Behörde sofort tätig wurde und weiterhin auch tätig ist. Nachfragen zum Sachstand von Beteiligten und den Initiatoren einer Petition blieben bei der SGD Nord bis heute aus. Diese hätten ergeben können, dass die von einigen Politikern erhobenen Vorwürfe der Untätigkeit im Sinne einer „Behördenlethargie“ haltlos sind. Die Unterschriftensammlung ohne Angabe des Stadtteils und der Tageszeit der Geruchswahrnehmung ist nicht mehr als eine Fleißarbeit, kann aber eine präzise Erhebung nicht ersetzen.



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Für Montag, 10. Oktober, hatte Dr. Kleemann den Neuwieder Landrat und Oberbürgermeister zu einem Fachgespräch in die SGD Nord eingeladen. Aufgrund eines anderen sehr eiligen Termins, bat Herr Dr. Kleemann das Gespräch zeitnah auf Mittwoch, 12. September, zu verlegen. Dieser Termin konnte aber seitens des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied leider nicht bestätigt werden. Zwischenzeitlich wurde ein Gesprächstermin vereinbart, an dem alle Vertreter ihr Kommen zugesagt haben.

Die SGD Nord arbeitet intensiv daran, die Ursache für die Geruchsbelästigung zu ermitteln und nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern weiterhin sehr ernst. Dazu werden allen Beschwerdeführern weiterhin Erfassungsbögen zur Geruchsprotokollierung zur Unterstützung der Ursachenerforschung ausgehändigt. Der „Erfassungsbogen zur Aufzeichnung von Gerüchen“ ist auf der Webseite der SGD Nord abrufbar unter: https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/kreislaufwirtschaft/abfallanlagen/gewerbegebiet-neuwied-distelfeld/


Zum Hintergrund

Gerüche können erhebliche Belästigungen für Anwohner in der Nähe von gewerblichen Anlagen darstellen. Für die subjektiv empfundene Belästigung ist sowohl die Häufigkeit der Geruchswahrnehmung als auch die Art der Gerüche selber maßgebend. Bei vielen industriellen und gewerblichen Tätigkeiten werden Geruchsstoffe emittiert. Emittenten können chemische Fabriken, Lackieranlagen, Lebensmittel- oder Abfallbetriebe, aber auch landwirtschaftliche Betriebe sein. Allen ist gemeinsam, dass sie Abgase ausstoßen, die geruchsintensive Stoffe beinhalten. Es gibt sehr geruchsintensive Abgase, die bereits in sehr großer Verdünnung wahrgenommen werden können. Meist handelt es sich dabei um komplexe chemische Stoffgemische, bei denen die genaue chemische Zusammensetzung nicht bekannt ist. Eine messtechnische Erfassung von Gerüchen ist im Gegensatz zu toxischen Stoffen nicht möglich.

Als Grundsatz für die Bewertung von Gerüchen gilt, dass gewerbliche Anlagen gemäß dem Stand der Technik die Geruchsemissionen soweit begrenzen müssen, dass sie zu keiner erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen. Der gänzliche Ausschluss von Geruchsimmissionen kann nicht gefordert werden, da ansonsten die Ansiedlung vieler Gewerbebetriebe bereits aufgrund von unvermeidbaren Geruchsemissionen ausgeschlossen wäre. Nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) dürfen an bis zu 10 % der Jahresstunden Gerüche von Industriebetrieben in Wohngebieten wahrnehmbar sein, ohne dass dies schon als erhebliche Belästigung zu werten ist. Wird der Grenzwert von 500 Geruchseinheiten (GE) pro Kubikmeter Abluft eingehalten, so kann unter normalen Umständen davon ausgegangen werden, dass in der Nachbarschaft einer solchen Anlage keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr auftreten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dort gar keine auf die Anlage zurückzuführenden Gerüche mehr auftreten dürfen. Für Gewerbe- und Industriegebiete liegt dieser Wert bei 15 Prozent der Jahresstunden.


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