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Nachricht vom 04.05.2018    

SGD Nord: Trinkwasserbrunnen „In den Erlen“ gesichert

Als Obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ein Wasserschutzgebiet zugunsten des Wasserbeschaffungsverbands Neustadt/Wied festgesetzt. Mit der neuen Rechtsverordnung ist die Festsetzung auf unbefristete Zeit gültig.

Symbolfoto

Neustadt. „Damit ist die öffentliche Wasserversorgung in den Ortsteilen Neustadt, Eilenberg und Krummenau sichergestellt. Als Träger der öffentlichen Wasserversorgung für die Ortslage darf der Wasserbeschaffungsverband Neustadt/Wied aus dem Schachtbrunnen ‚In den Erlen‘ jährlich bis zu 110.000 Kubikmeter Wasser entnehmen“, sagte Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord.

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 45,43 Hektar und wird durchdrei Schutzzonen gebildet. Das östlich der Ortslage Neustadt gelegene Wasserschutzgebiet wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die umfangreichen Schutzanordnungen des festgesetzten Wasserschutzgebiets beugen möglichen Gefährdungen des Trinkwassers vor. Innerhalb eines Schutzgebietes sind alle Maßnahmen, die das Trinkwasser gefährden können, verboten. Gefährdungen könnten beispielsweise durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln, von Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten.



Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich. Die Rechtsverordnung zum Schutzgebiet ist hier einsehbar.



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