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Nachricht vom 17.04.2018    

Stadt Neuwied sucht noch Jugendschöffen

Für die kommende Amtsperiode (2019 bis 2023) sucht die Stadt Neuwied noch Jugendschöffen. Durch deren Einsatz soll die repräsentative Teilnahme der Bevölkerung an der Rechtsprechung sichergestellt werden. Bei der Urteilsfindung haben Schöffen das gleiche Stimmrecht wie der Richter.

Neuwied. Jugendschöffe kann jeder in Neuwied wohnhafte Deutsche werden, der am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein wird, in den vergangenen zehn Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten (auch nicht auf Bewährung) verurteilt worden ist und gegen den kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder sonstiger Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme eines Ehrenamtes führen kann. Jugendschöffen müssen zudem über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Im Bereich der Jugendschöffen wird eine Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss aufgestellt und beschlossen.

Die Schöffen werden aus den in der Vorschlagsliste genannten Personen durch den beim Amtsgericht Neuwied zu bildenden Schöffenwahlausschuss gewählt. Schöffe ist ein Ehrenamt für die Dauer von fünf Jahren. Bürger, die Jugendschöffe werden wollen, können sich ab sofort bis zum 28. April 2018 schriftlich bei der Stadtverwaltung Neuwied, Amt für Jugend und Soziales, Heddesdorfer Straße 35, 56564 Neuwied, bewerben.



Für Ihre Bewerbung empfehlen wir, die von der Stadtverwaltung Neuwied erstellten Vordrucke zu nutzen. Diese gibt es im Internet unter www.neuwied.de/schoeffenwahl.html oder an den Informationsschaltern in den Verwaltungsgebäuden Engerser Landstraße 17 und Heddesdorfer Straße 35. Von Bewerbungen per E-Mail bitten wir abzusehen. Weitere Infos gibt es auch im Internet unter www.neuwied.de/schoeffenwahl.html und www.schoeffenwahl.de oder telefonisch bei Karl-Heinz Kaltbeitzel vom Amt für Jugend und Soziales unter 02631 802 276. (PM)


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