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Nachricht vom 20.03.2018    

Die Stadt Neuwied sucht Schöffen

Für die kommende Amtsperiode (2019 bis 2023) sucht die Stadt Neuwied Schöffen und Jugendschöffen. Durch den Einsatz von Schöffen soll die repräsentative Teilnahme der Bevölkerung an der Rechtsprechung sichergestellt werden. Bei der Urteilsfindung haben Schöffen das gleiche Stimmrecht wie der Richter.

Neuwied. Schöffe kann jeder in Neuwied wohnhafte Deutsche werden, der am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein wird, in den letzten 10 Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten (auch nicht auf Bewährung) verurteilt worden ist und gegen den kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder sonstiger Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme eines Ehrenamtes führen kann. Jugendschöffen müssen zusätzlich über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Im Bereich der Jugendschöffen wird eine Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss aufgestellt und beschlossen.

Für die Schöffen in Erwachsenenstrafsachen wird bei der Stadt Neuwied seitens eines internen Arbeitsausschusses eine Vorschlagsliste für Schöffen erarbeitet, welche anschließend durch den Stadtrat zu beschließen ist. Die Schöffen werden aus den in der Vorschlagsliste genannten Personen durch den beim Amtsgericht Neuwied zu bildenden Schöffenwahlausschuss gewählt. Schöffe ist ein Ehrenamt für die Dauer von fünf Jahren. An welchen Prozessen ein Schöffe teilnimmt, klärt ein Losverfahren, welches immer am Ende eines Jahres das Programm des Folgejahres festlegt. Das Losverfahren findet in einer öffentlichen Sitzung beim Amtsgericht statt. Außerdem wird in dieser Sitzung auch die Reihenfolge festgelegt, mit der die Hilfsschöffen die Hauptschöffen zu vertreten haben.

Bürger, die Schöffe für Erwachsenenstrafsachen werden wollen können sich ab sofort bis zum 7. April schriftlich bei der Stadtverwaltung Neuwied, Haupt- und Organisationsabteilung, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied, bewerben. Bürger, die Jugendschöffe werden wollen, können sich ab sofort bis zum 7. April schriftlich bei der Stadtverwaltung Neuwied, Amt für Jugend und Soziales, Heddesdorfer Straße 35, 56564 Neuwied, bewerben.



Für Ihre Bewerbung empfehlen wir, die von der Stadtverwaltung Neuwied erstellten Vordrucke zu nutzen. Diese erhalten Sie im Internet unter www.neuwied.de/schoeffenwahl.html oder an den Informationsschaltern in den Verwaltungsgebäuden Engerser Landstraße 17 und Heddesdorfer Straße 35. Bei den Bewerbungen ist jeweils die Angabe von Name, gegebenenfalls Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum und –ort, Anschrift, Beruf und Telefonnummer erforderlich. Zur Auswahl der Bewerber sind nähere Angaben zur Begründung des Interesses an der Ausübung des Schöffenamtes wünschenswert. Bei Bewerbungen für das Jugendschöffenamt ist zusätzlich die Angabe von Erfahrungen in der Jugenderziehung erforderlich.

Von Bewerbungen per E-Mail bitten wir abzusehen. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.neuwied.de/schoeffenwahl.html, www.schoeffenwahl.de oder telefonisch unter folgenden Rufnummern:
• Schöffen für Erwachsenenstrafsachen: 02631/802-203 (Ansprechpartnerin Frau Töbel)
• Jugendschöffen: 02631/802-276 (Ansprechpartner Herr Kaltbeitzel). (PM)


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