Werbung

Nachricht vom 19.08.2017    

Information zur Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss

Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen oder geringen Unterhalt erhalten, haben die Möglichkeit, einen staatlichen Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Bisher konnte die Leistung allerdings nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes sowie höchstens für insgesamt 72 Monate gewährt werden.

Symbolfoto

Neuwied. Diese beiden Grenzen wurden durch eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) rückwirkend zum 1. Juli aufgehoben. Daher ist nun grundsätzlich eine Antragstellung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, auch wenn in der Vergangenheit bereits 72 Monate lang Unterhaltsvorschuss gezahlt worden ist. Mit der Gesetzesänderung möchte die Bundespolitik alleinerziehende Elternteile entlasten, die auch und gerade bei der Versorgung von Kindern ab dem 13. Lebensjahr häufig mit großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt zahlt.

Die monatlichen Unterhaltsvorschussleistungen betragen zurzeit für Kinder bis fünf Jahre 150 Euro und von sechs bis elf Jahre 201 Euro Neu hinzu kommt eine dritte Altersstufe für Kinder von zwölf bis 17 Jahre, die grundsätzlich monatlich 268 Euro erhalten. Die Leistungen können auch aufstockend beantragt werden, wenn der vom anderen Elternteil gezahlte Kindesunterhalt unterhalb der jeweiligen Unterhaltsvorschussbeträge liegt oder der andere Elternteil verstorben ist und die dem Kind zustehende Halbwaisenrente den monatlichen Unterhaltsvorschuss unterschreitet. Unverändert kann kein Unterhaltsvorschuss gewährt werden, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verheiratet und nicht vom Ehepartner dauernd getrennt lebend ist, unabhängig davon, ob es sich beim Ehepartner um den anderen Elternteil des Kindes handelt.



An die Bewilligung der Leistungen nach dem UVG für Kinder ab Vollendung des zwölften Lebensjahres hat der Gesetzgeber zusätzliche Voraussetzungen geknüpft: Demnach besteht in dieser Altersgruppe nur ein Anspruch, wenn das Kind nicht im Bezug von Leistungen nach dem SGB II (sog. „Hartz IV") steht, wenn es durch den Unterhaltsvorschuss aus dem Leistungsbezug nach dem SGB II ausscheidet oder wenn der alleinerziehende Elternteil über ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt. Außerdem besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht und gleichzeitig selbst unter Abzug der gesetzlichen Freigrenzen ein ausreichendes Einkommen erzielt.

Wer im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Neuwied lebt, kann sich gerne an die Mitarbeiter/innen der Unterhaltsvorschussstelle wenden oder sich das Antragsformular zusammen mit den entsprechenden Merkblättern und Ausfüllhinweisen auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.kreis-neuwied.de unter Formulare herunterladen. Alleinerziehende aus dem Neuwieder Stadtgebiet wenden sich bitte an das Stadtjugendamt, welches über eine eigene Unterhaltsvorschussstelle verfügt.


Lokales: Neuwied & Umgebung

Jetzt Fan der NR-Kurier.de Lokalausgabe Neuwied auf Facebook werden!


Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Leserbrief: "Ist die Demokratie auf dem linken Auge blind?"

LESERBRIEF. "In den letzten Wochen gab es zahlreiche Demonstrationen in der Region gegen den Rechtsextremismus und die politische ...

"Leidenschaft - Kunst - Textil": Kuratorinnen-Führung am 5. Mai in Neuwied

Neuwied. Die Exponate sind beeindruckend vielfältig: Da gibt es Genähtes, Gefilztes, Gesticktes, Gewebtes und allerlei Kombinationen ...

Bundesstraße B 413: Monatelange Bauarbeiten an Stützwand an der Iserbachbrücke

Isenburg. Die vorhandene Stützwand trennt die B 413 vom Saynbach ab und erstreckt sich auf etwa 270 Metern zwischen den Kreuzungen ...

Aktion Hand in Hand: Menschenkette für Demokratie und Zusammenhalt

Anhausen. Der 8. Mai ist der Tag der Befreiung vom NS-Regime. In einer Zeit, in der nationalistisches und völkisches Gedankengut ...

Aktualisiert: Achtung! Immer mehr Anrufe falscher Polizeibeamter im Kreis Neuwied

Neuwied. In der Polizeidirektion Neuwied/Rhein landeten am Mittwoch (17. April) zahlreiche Meldungen über Anrufe von vermeintlichen ...

125 Jahre Feuerwehr Vettelschoß: "We rock Queen" und "Stadtrand" rocken zum Auftakt des Jubiläums

Vettelschoß. Die Kameraden der Feuerwehr Vettelschoß haben für ihren Jubiläumsauftakt ein besonderes Highlight organisiert: ...

Weitere Artikel


Indische und karibische Klänge beim „creole_sommer“

Neuwied. „creole_sommer“ ist ein Fest für Menschen und Musiker im Zeichen gelebter kultureller Mannigfaltigkeit. Vom 25. ...

Mut zur Freiheit: Informel aus der Sammlung Grässlin

Koblenz. Mit über hundert Exponaten von zwölf Künstlern aus den Jahren 1946 bis 1974 veranschaulicht die Ausstellung somit ...

SG Puderbach II mit klarem Sieg in neue Saison gestartet

Puderbach. Das geduldige, konzentrierte Spiel der Gastgeber wurde belohnt, als sich Stefan Klein in der 28. Minute auf der ...

Für Wissener Jahrmarktslauf ist Online-Anmeldung möglich

Wissen. Ab sofort können sich die Läuferinnen und Läufer für den 15. Wissener Jahrmarktslauf, der am Samstag, 23. September ...

Billigfleisch und Massentierhaltung im Fokus

Neitersen. In jüngster Zeit spielen die Themen „Billig-Fleisch“, Massentierhaltung, Tierschutz in der Landwirtschaft in der ...

Mahlert: Zusätzlicher Proberaum ist unbefristet erforderlich

Bad Hönningen. „Dies alles ist sehr erfreulich, aber die vorhandene Kapazität der Proberäume reicht einfach nicht mehr aus, ...

Werbung