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Nachricht vom 22.07.2017    

Rechtssicherheit für verbilligte Abgabe von Bauland an Einheimische

Für Kommunen, die Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben, gibt es wieder Rechtssicherheit. Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktizierten „Einheimischenmodells“ jetzt eingestellt. Damit bestätigt die Kommission die im Mai von Bundesbauministerium und Freistaat Bayern erzielte Einigung. Dies teilt der 1. Kreisbeigeordnete und Baudezernent des Landkreises Neuwied, Achim Hallerbach, mit.

Neuwied. Hallerbach stellt fest: „Ich freue mich, dass mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens nun auch formal der Weg frei ist, dieses Modell der Wohnungseigentumsförderung rechtssicher anzuwenden.“ Nach den neuen Leitlinien können auch soziale Kriterien bei der Vergabe von Grundstücken an Einheimische berücksichtigt werden.

Gegen eine mögliche Ungleichbehandlung anderer Interessenten bei Grundstücksvergaben hatte die Europäische Kommission 2006 Bedenken erhoben. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission wurden die Kriterien neu definiert. Es kommen Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ bis zu 50 Prozent Gewichtung beigemessen werden.

Einheimischenmodelle werden unter anderem durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem bisherigen Grundstückseigentümer umgesetzt. Um die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gesetzgeberisch zu begleiten, wurde in der letzten Novelle des § 11 Baugesetzbuch hervorgehoben, dass Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages auch der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung sein kann. Das Inkrafttreten der Novelle am 13. Mai war die Grundlage der jetzt erfolgten Einstellungsentscheidung der Europäischen Kommission. Es ist nun Aufgabe der Länder und Kommunen, ihre Einheimischenmodelle in Einklang mit den Leitlinien auszugestalten. (PM Kreisverwaltung)



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