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Nachricht vom 09.12.2016    

VG Asbach führt Ehrenamtskarte ein

„Nach dem Jubiläum in der letzten Woche können wir schon heute die nächste Kommune begrüßen, die die landesweite Ehrenamtskarte verbindlich einführt. Das freut mich sehr“, sagte die ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei, Ministerialdirektorin Inge Degen. Gemeinsam mit dem Verbandsbürgermeister Lothar Röser gab sie den. Die VG Asbach ist die 101. Kommune, die die Ehrenamtskarte einführt.

Foto: privat

Asbach. Mittlerweile könnten über 2,44 Millionen Menschen in den teilnehmenden Kommunen eine Ehrenamtskarte beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllten. Alle großen Städte, viele mittlere und kleine Kommunen und auch schon fünf komplette Landkreise beteiligten sich. Die Vergünstigungsliste sei auf über 430 Positionen angewachsen. „In nächster Zeit wird sie noch weiter wachsen, denn rund 15 weitere Kommunen haben bereits Interesse an der Ehrenamtskarte bekundet. Wir hoffen natürlich darauf, dass von den Beteiligungen ein Impuls an andere Gemeinden ausgeht, ebenfalls mitzumachen, und so noch viele weitere dazukommen werden“, sagte Inge Degen.

Bürgermeister Lothar Röser kann sich vorstellen, dass die Möglichkeit, eine Ehrenamtskarte zu erhalten, in der Verbandsgemeinde rege genutzt wird: „In den vier Ortsgemeinden Asbach, Buchholz, Neustadt (Wied) und Windhagen engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche Helfer in vielen Vereinen, teilweise bereits seit Jahrzehnten.“ Eine kleine Wertschätzung für den unermüdlichen Einsatz seien die mit der Ehrenamtskarte verbundenen Vergünstigungen.



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In der Verbandsgemeinde bieten beispielsweise das Cine-Five-Kino, das Vitalium in Windhagen, die VG Asbach, die Ortsgemeinde Neustadt und der Kulturverein Windhagen e.V. bereits Ermäßigungen für ihre Produkte an.

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können dann landesweit alle Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt und ist auf zwei Jahre befristet und kann danach erneut beantragt werden. Das Land stellt ebenfalls Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen und Sonderaktionen. Weitere Informationen unter www.wir-tun-was.de.


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