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Nachricht vom 10.07.2015    

Acht neue Förder- und Beratungszentren für Inklusion

Bildungsministerin Vera Reiß betraut jetzt acht weitere Förderschulen offiziell mit der Aufgabe des Ausbaus der Inklusion in Rheinland-Pfalz. Dabei handelt es sich unter anderem um die Maximilian-Kolbe (Förderschule) Scheuerfeld, die Berggarten-Schule (Förderschule) Siershahn und die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied.

Ab dem kommenden Schuljahr unterstützen 12 Förder- und Beratungszentren den Ausbau der Inklusion in Rheinland-Pfalz. Bereits seit dem 1. Februar erfüllen neben den Landesschulen für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied und Trier zwei kommunale Förderschulen diesen Auftrag für ihre Region. Bildungsministerin Vera Reiß, die jetzt acht weiteren Förderschulen offiziell mit dieser Aufgabe betraute, betonte: „Bei unserem schulischen Inklusionskonzept steht das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern von Kindern mit Behinderung zwischen einer inklusiven Schwerpunktschule und einer Förderschule im Mittelpunkt. Wir brauchen die wertvolle sonderpädagogische Kompetenz der Förderschulen aber nicht nur wegen ihres speziellen Unterrichtsangebots, sondern auch für die Unterstützung anderer Schulen bei der Gestaltung von inklusivem Unterricht. Deshalb werden in engem Zusammenwirken von Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht und auf der Basis eines vor Ort erarbeiteten Konzepts an geeigneten Standorten Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren ausgebaut.“

Mit dem Konzept der Schwerpunktschulen, die inklusiven Unterricht anbieten und dafür auch zusätzliches förderpädagogisches Personal erhielten, gebe es ein seit Jahren bereits erfolgreich erprobtes Angebot zur Umsetzung der Inklusion, erinnerte die Bildungsministerin. Durch die Förder- und Beratungszentren werde die professionelle Unterstützung noch weiter ausgebaut. „Die von den Schulträgern und Schulen eingereichten Konzepte für die neuen Förder- und Beratungszentren lassen erkennen, dass die jetzt beauftragten Schulen ihre zukünftige Aufgabe mit einem hohen Qualitätsanspruch angehen werden“, sagte Vera Reiß.


Die neu beauftragten Förder- und Beratungszentren in der Übersicht:

Diesterweg-Schule (Förderschule) Koblenz – für die Stadt Koblenz
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Hans-Zulliger-Schule, der Schule am Bienhorntal, der Christiane-Herzog-Schule Neuwied, der Brüder-Grimm-Schule Neuwied und der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neu- wied.

Maximilian-Kolbe (Förderschule) Scheuerfeld – für den Landkreis Altenkirchen
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Wil- helm-Busch-Schule Wissen, der Förderschule am Alserberg Wissen, der Schule am Rothen- berg Hachenburg, der Christiane-Herzog-Schule Neuwied und der Landesschule für Gehörlo- se und Schwerhörige Neuwied.

St. Martin-Heimschule (Förderschule, privat) Düngenheim – für den Landkreis Cochem- Zell
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Ast- rid-Lindgren-Schule Dohr und der Pommerbachschule Kaisersesch.

Elisabeth-Schule (Förderschule) Mayen – für den Landkreis Mayen-Koblenz
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Ge- noveva-Schule Mayen, der Stephanus-Schule Polch, der Theodor-Heuss-Schule Bendorf, der Elisabethschule Andernach, der Anne-Frank-Schule Kettig, der UNESCO-Projekt-Schule im Bernardshof Mayen, der, der Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motori- sche Entwicklung im Herz-Jesu-Haus Kühr sowie die nicht im Kreis Mayen-Koblenz angesie- delten Schulen Christiane-Herzog-Schule Neuwied und Brüder-Grimm-Schule Neuwied.



Berggarten-Schule (Förderschule) Siershahn – für den Westerwaldkreis
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Burggartenschule Hachenburg, der Schule am Rothenberg Hachenburg, der Schiller-Schule Höhr-Grenzhausen, der Katharina-Kasper-Schule Wirges, der Michael-Ende-Schule Bad Ma- rienberg, der Friedrich-Schweitzer-Schule Westerburg und der Wilhelm-Albrecht-Schule Höhn.

Schule am Ellerbach (Förderschule) Bad Kreuznach – für den Landkreis Bad Kreuznach
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Burgschule Schloßböckelheim, Wilhelm-Dröscher-Schule Kirn, Don-Bosco-Schule Bad Kreuznach, Bethesda Schule Bad Kreuznach und der Bodelschwingh Schule Meisenheim.

Liesertal-Schule (Förderschule) Wittlich
– für den Landkreis Bernkastel-Wittlich
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Burg-Landshut-Schule, Rosenberg-Schule, Maria-Grünewald-Schule, Martin-Luther-King- Schule.

Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied übernimmt die Beratung im Förderschwerpunkt Sehen in ihrem schulischen Einzugsbereich.


Das schulische Inklusionskonzept des Landes in Stichworten:

Basis sind die derzeit 270 Schwerpunktschulen, die im Grundschulbereich und in wei- terführenden Schularten Konzepte für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern umsetzen. Zur weiteren Umsetzung der Inklusion im Schulbereich soll die Zahl der Schwerpunktschulen entsprechend dem Bedarf schritt- weise erhöht werden. Neun weitere Schwerpunktschulen kommen zum Schuljahr 2015/2016 hinzu.

Dabei werden die Regelschullehrkräfte unterstützt von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften. Aktuell stehen für die Umsetzung der Inklusion Lehrka- pazitäten im Umfang von 710 Vollzeitstellen bereit. Das Inklusionskonzept sieht von 2014 bis zum Jahr 2016 den Einsatz von insgesamt 200 zusätzlichen Vollzeitstellen von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen vor, die mit Lehrerinnen und Leh- rern oder pädagogischen Fachkräften besetzt werden können.

Mit der Schulgesetznovelle, die im Juli 2014 verabschiedet wurde, haben die Eltern zum laufenden Schuljahr ein vorbehaltloses Wahlrecht erhalten zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot für ihr Kind in einer Schwerpunktschule und dem Angebot einer Förderschule. Die Eltern entscheiden über das Ausbautempo der Inklusion.

Inklusion ist zudem bereits Bestandteil aller Lehramtsausbildungen an Universitäten und in Studienseminaren. Durch zusätzliche Zuweisungen von förderpägagogisch ausgebildetem Personal an die Studienseminare ist dieser Ausbildungsbestandteil zum 1. August 2014 in der Referendarausbildung noch intensiviert worden. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“, das im Juli in den Landtag eingebracht werden soll, wird für alle angehenden und für die bereits ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Land die Qualifizierung für den inklusiven Unterricht per Gesetz festgelegt und ausgeweitet.



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