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Nachricht vom 06.07.2015    

"Vertrauliche Geburt" war Thema im Kreisjugendhilfeausschuss

Die Themen "Schwangerenberatung" und "vertrauliche Geburt" beschäftigte den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neuwied. Dabei sprachen die Mitglieder auch über die Arbeit der Schwangerenberatungsstellen der "Frauenwürde", des Diakonischen Werkes und des Caritasverbandes Neuwied.

Kreis Neuwied. Der Kreis fördert die zuständigen Beratungsstellen nach Maßgabe des Landesgesetzes und der Landesverordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschuss stellten die Fachkräfte Andrea Wilberg vom Caritasverband Neuwied und Regine Wilke vom Diakonischen Werk Neuwied die Arbeit der drei Schwangerenberatungsstellen der Frauenwürde, des Diakonischen Werkes und des Caritasverbandes Neuwied vor.

Die Leistungen umfassen vor allem die Schwangerenberatung mit allen Fragen um Schwangerschaft und Geburt, finanzielle und öffentliche Hilfen sowie Maßnahmen im Rahmen der Sexualprävention, allgemeine Hilfen und die Schwangerschaftskonfliktberatung. In diesem Rahmen wurden im Jahr 2014 insgesamt 669 Personen beraten, im gleichen Zeitraum wurden 214 Konfliktberatungen durchgeführt. Der 1. Kreisbeigeordnete und zuständige Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach würdigte die wichtige Arbeit der Schwangerenberatungsstellen. Er machte darauf aufmerksam, dass "in Zeiten, in denen familiäre soziale Netze auch in ländlichen Regionen zunehmend an Bedeutung verlieren, die Arbeit der Beratungsstellen ein wichtiger Anker sind, werdende Eltern in dieser wichtigen Lebensphase von Schwangerschaft und Geburt zu begleiten."

Sowohl die Schwangerenberatungsstellen als auch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes Neuwied, Ursula Ecker und Bernd Gross, stellten dem Gremium ebenfalls die neuen Herausforderungen im Rahmen der Regelungen zur "vertraulichen Geburt" vor.

Seit 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Ziel des Gesetzes: Frauen, die sich in einer erheblichen psychosozialen Notlage befinden, bei der Geburt adäquate medizinische Versorgung zu bieten und über die Geburt Anonymität zu gewährleisten. Das Gesetz zur vertraulichen Geburt intendiert, die Aussetzung des Neugeborenen oder gar Kindestötung zu verhindern. Im Gegensatz zur Babyklappe, wird dem Kind ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich das Recht eingeräumt, nach seinen Herkunftswurzeln zu suchen.



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Zentrale Anlaufstelle für Frauen sind die Beratungsstellen im Landkreis Neuwied und der großen kreisangehörigen Stadt Neuwied. Es stehen qualifizierte Mitarbeiterinnen des Diakonischen Werkes, des Caritasverbandes und des Vereins "Frauenwürde" den ratsuchenden Frauen zur Seite. Die Mitarbeiterinnen leisten Präventionsarbeit und begleiten und unterstützen die Frauen im gesamten Hilfeprozess.

Das Neugeborene wird zunächst vom zuständigen Jugendamt, hier ist der Geburtsort des Kindes entscheidend, in Obhut genommen. Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle von Stadt und Landkreis Neuwied sucht sodann für das Kind geeignete Adoptiveltern.

Die Kosten der Geburt werden vom Bund getragen. Bundesweit ist kostenfrei ein zentrales Hilfetelefon in mehreren Sprachen unter Rufnummer 0800 4040020 sowie im Internet: www.geburt-vertrauliche.de geschaltet.

Achim Hallerbach bedankte sich bei den vortragenden Fachkräften aus den Beratungsstellen und dem Kreisjugendamt und wies darauf hin, dass im Vorfeld Gespräche stattgefunden haben, um für einen reibungslosen Ablauf und eine gute Koordination Sorge zu tragen. Hierdurch sei gewährleistet, dass die betroffenen Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation auf ein gut abgestimmtes Hilfesystem treffen.


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