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Nachricht vom 22.02.2015    

10 Millionen Euro gehen für Ausbau der Inklusion an Kommunen

Am 1. März ist es soweit: Der Westerwald erhält 413.844,72 Euro, Altenkirchen bekommt 298.840,66 Euro und Neuwied bezieht 475.981,00 Euro für den Ausbau der Inklusion an Schulen. Insgesamt stellt das Land den Kommunen damit zusätzlich 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Region. Am 1. März erhalten der Westerwald, Altenkirchen, Neuwied und weitere Kommunen ihre erste Jahresüberweisung auf Basis der „Vereinbarung über den Unterstützungsfonds für die Wahrnehmung inklusiv- sozialintegrativer Aufgaben“ zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Mit der Vereinbarung soll die Inklusion im Schulbereich weiter vorangetrieben werden. 10 Millionen Euro jährlich stellt das Land den Kommunen damit zusätzlich zur Verfügung. Mit dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Bertram Fleck, dem Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Michael Ebling, und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, Axel Haas, hat Bildungsministerin Vera Reiß heute konkrete Auswirkungen dieses Schrittes in den Kommunen vorgestellt.

„Mit der gemeinsamen Vereinbarung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern weiter voranzubringen. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention ins Zentrum der Politik gerückte Aufgabe der Inklusion fordert alle Ebenen des Staates und alle Teile der Gesellschaft. Wir wollen als Landesregierung die Kommunen künftig bei der Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zusätzlich finanziell unterstützen. Wir würden uns allerdings auch wünschen, dass der Bund die Belastungen der Kommunen auf diesem Feld ebenfalls stärker anerkennt und ihnen direkt mehr unter die Arme greift“, unterstrich Bildungsministerin Reiß. Dieser Forderung schloss sich auch der Mainzer Oberbürgermeister Ebling an. Landrat Fleck unterstrich: „Die Umsetzung der Inklusion muss künftig ein Schwerpunkt der kommunalen Sozial- und Bildungspolitik sein. Die Inklusion stellt die Regelsysteme und viele Bereiche der Daseinsvorsorge vor neue Herausforderungen. Hier sehen wir als Landkreis eine große Chance, die bedarfsgerechte Förderung von Kindern und Jugendlichen so weiterzuentwickeln, dass sie möglichst selbstbestimmt und gleichberechtigt eingebunden in den Gemein- den des Kreises leben können.“



Am 11. November 2014 hatten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die damalige Bildungsministerin Doris Ahnen, Landrat Dr. Winfried Hirschberger vom Landkreistag Rheinland-Pfalz, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis vom Städtetag Rheinland- Pfalz, und Bürgermeister Ralph Spiegler vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland- Pfalz die Vereinbarung unterzeichnet. Sie soll den erwarteten Ausbau des Angebots an gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern entsprechend der Nachfrage besser absichern. Die zusätzliche Landesleistung in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich ist ein Teil der im Landesetat von Rheinland-Pfalz durch die BAföG-Neuregelung pro Jahr frei werdenden Mittel von rund 35 Millionen Euro. Entsprechend der Vereinbarung werden sieben Millionen Euro (70 Prozent) auf die Landkreise und kreisfreien Städte, die ja auch Träger der Kinder-, Jugend und Sozialhilfe sind, aufgeteilt. Die Verteilung richtet sich nach der Gesamtschülerzahl in den Schulen des jeweiligen Kreises und der jeweiligen Stadt. Die restlichen 30 Prozent (drei Millionen Euro) werden auf die Kommunen mit Schwerpunktschulen verteilt. Auch hier ist der Maßstab für die Verteilung die Gesamtschülerzahl. Bei der Verwendung der zusätzlichen Mittel haben die Kommunen freie Hand – einzige Vorgabe ist: Sie müssen für den in der Vereinbarung beschriebenen Zweck eingesetzt werden.



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