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Nachricht vom 01.10.2014    

Erfolgreiche Info-Veranstaltung über Patientenverfügungen

Was passiert, wenn ich ins Krankenhaus muss und nicht mehr ansprechbar bin? Wer entscheidet, wenn ich im Alter nicht mehr selbst meinen Willen äußern kann? „Für fast jeden Fall kann man eine persönliche Regelung festlegen“, so Georg Beule. Der Theologe von der Stabsstelle Ethik und Werte der Marienhaus Stiftung informierte Ende September im Margaretha-Flesch-Haus über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

Ulrich Kron, der Leiter des Margaretha-Flesch-Haus in Hausen, (links) und Georg Beule von der Stabstelle Ethik und Werte der Marienhaus Stiftung freuten sich über die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Ende September zum Informationsabend rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gekommen waren.
Foto: Anne Orthen

Hausen. Den Abend hatten das Alten- und Pflegeheim gemeinsam mit der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung organisiert. Beule erklärte den rund 25 Teilnehmern, was sie zu beachten haben, wenn sie festlegen möchten, was mit ihnen im Krankheitsfall oder am Lebensende geschieht. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man beispielsweise eine oder mehrere Personen bestimmen, die für einen entscheiden, wenn man selbst seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann.

Zusätzlich bietet eine Patientenverfügung die Möglichkeit festzuschreiben, wie Ärzte, Angehörige und Betreuer in konkreten Situationen zu entscheiden haben. Dabei sollte man seine Vorstellungen vorsichtig und überlegt formulieren. „Wenn ich gesund bin, weiß ich vielleicht nicht zu hundert Prozent, was ich wirklich in der entsprechenden Lage möchte“ erläuterte Beule. Außerdem sei es schwierig, die vielen möglichen Erkrankungen richtig einzuschätzen. Der Rat des Hausarztes kann hier sehr hilfreich sein. Sollten Angehörige oder Betreuer einmal für den Patienten entscheiden müssen, geben ihnen genaue Anweisungen in einer Patientenverfügung die nötige Sicherheit.



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