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Nachricht vom 31.07.2013    

Illegal entsorgte 16.000 Tonnen Müll aus Kiesgrube wieder entfernt

Vertreter der Koblenzer Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) und der Kreisverwaltung Neuwied haben sich bei einem Ortstermin von dem ordnungsgemäßen Rückbau rechtswidrig abgelagerter 16.000 Tonnen geschredderter Siedlungsabfälle in einer Kiesgrube in Bad Hönningen/Ariendorf überzeugt. Zwischen Juli 2007 und Februar 2008 hatten Firmen aus Nordrhein-Westfalen Siedlungsabfälle in eine Kiesgrube in Ariendorf gefahren. Die Kiesgrubenbetreiberin verfüllte die Grube, nachdem die Auskiesungsphase beendet war, illegal mit dem Müll.

An dieser Stelle einer Kiesgrube in Ariendorf wurden über 16.000 Tonnen illegal abgelagerte geshredderte Siedlungsabfälle abgekippt. Die Kreisverwaltung setzte den Rückbau gerichtlich durch. nunmehr ausgebaut und in Nordrhein-Westfalen auf einer Deponie entsorgt. Der Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach, Umweltreferatsleiterin Ina Heidelbach, SGD-Präsident Dr. Ulrich Kleemann, SGD-Mitarbeiter Gerold Leukel und Michael Heck vom Umweltreferat der Kreisverwaltung (von links) überzeugten sich von dem ordnungsgemäßen und abgeschlossenen Rückbau der Abfälle in der Kiesgrube.

Zum damaligen Zeitpunkt war eine Verfüllung der Grube nur mit Boden der Zuordnungswerte LAGA Z-0 * erlaubt. Insgesamt waren auf diese Weise rund 16.000 Tonnen geschredderte Siedlungsabfälle illegal entsorgt worden.

Daraufhin wurde seitens der Kreisverwaltung Neuwied (Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) unter Sofortvollzugsanordnung gegenüber der Kiesgrubenbetreiberin am 8.2.2008 die weitere Annahme dieser Abfälle und die Durchführung von Geländeveränderungen untersagt.

Zur Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustands, also der Entfernung der Abfälle aus der Kiesgrube, wurde eine der Entsorgungsfirmen verpflichtet, weil sie die Gefahr unmittelbar verursacht hatte, indem sie die Abfälle in die Kiesgrube lieferte bzw. liefern und dort abkippen ließ. Im Interesse einer möglichst effektiven Gefahrenabwehr und weil sie nicht über die Logistik und die wirtschaftlichen Mittel verfügte, die enormen Rückbaukosten zu Schultern, wurde davon abgesehen, die Kiesgrubenbetreiberin zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands heranzuziehen.

Die Kosten für die Entfernung der 16.261 Tonnen geschredderten Siedlungsabfälle wurden mit 1,7 Millionen Euro bewertet.

Zunächst wehrte sich das Entsorgungsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die Kosten für den Abtransport der Abfälle aus der Grube in Ariendorf zu übernehmen. Mit Urteil vom 26.01.2012 hatte das Oberverwaltungsgericht die Berufung jedoch zurückgewiesen und die erlassene Verfügung bestätigt. Hiergegen hatte die Entsorgungsfirma Revisionszulassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 5.11.2012 wieder zurückgewiesen. Damit war das gerichtliche Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und mit dem Rückbau konnte begonnen werden.

Im März 2013 erfolgte der Ausbau und die ordnungsgemäße Rückführung der Abfälle nach Nordrhein-Westfalen, auf eine zugelassene Deponie in Erftstadt. Der Rückbau erfolgte unter gutachterlicher Begleitung und wurde Mitte Mai abgeschlossen. Anschließend erfolgte die Beprobung und Untersuchung durch ein sachkundiges Labor.

"Wir haben zuerst gemeinsam mit der SGD Nord versucht den Rückbau einvernehmlich mit allen Firmen zu regeln, die an der rechtswidrigen Verfüllung beteiligt waren. Erst als diese Bemühungen durch fehlende Kompromissbereitschaft der verursachenden Firmen scheiterten, mussten wir uns für eine rechtliche Strategie zum Rückbau der Abfälle entscheiden," erläutert Achim Hallerbach, Kreisbeigeordneter und Umweltdezernent des Landkreises Neuwied. "Dabei wurden wir vom Koblenzer Rechtsanwaltsbüro Kunz & Partner vertreten. Wir wollten unbedingt vermeiden, dass die Bürger für das rechtswidrige Handeln einzelner Entsorgungsfirmen und des Kiesgrubenbetreibers aufkommen müssen und die enormen Kosten des Rückbaus durch die drohende Insolvenz beteiligter Firmen vom Steuerzahler zu tragen sind. Oberste Priorität hatte, so schnell wie möglich rechtmäßige Zustände zu schaffen."



Durch zwischenzeitlich seitens des Kreises durchgeführte Beprobungen konnte nachweislich dargelegt werden, dass das Grundwasser nicht belastet wurde, ansonsten hätte der Landkreis vor Abschluss des Gerichtsverfahrens in Vorlage treten müssen. "Umso mehr freuen wir uns, dass mit der Endabnahme ein erheblicher Eingriff in die Umwelt wieder rückgängig gemacht wurde und dem Bürger enorme Kosten erspart blieben und zwar dadurch, dass sich alle Behörden unterstützt haben und auch im Umweltreferat von den Kollegen engagierte Arbeit geleistet wurde", dankt Hallerbach der SGD Nord als beteiligte Fachbehörde und seinen eigenen Mitarbeitern im Umweltreferat.

"Meine Mitarbeiter haben die vorgelegten Beprobungen und Gutachten überprüft und festgestellt, dass die Entsorgung der Abfälle vorschriftsmäßig durchgeführt wurde. Auch bei den künftigen Kontrollen werden wir die Bemühungen des Kreises nach einer ordnungsgemäßen Abwicklung unterstützen. Boden- und Wasserschutz sind lebenswichtig für Menschen, Tiere und Pflanzen. Deshalb müssen diese Güter besonders geschützt werden. Insbesondere durch die gute Zusammenarbeit zwischen Kreis und SGD Nord ist ein erfolgreiches Arbeiten zugunsten des Umweltschutzes möglich", so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

"Die Kiesgruben erfordern ständigen Überwachungsaufwand. Besonders während der Verfüllphase wird seitens des Kreises verstärkt kontrolliert und sobald verschiedene andere Nutzungen in dem Bereich genehmigt wurden. Wir sind auch froh, durch aufmerksame Bürger oder andere Beteiligte auf mögliche Fehlverhalten aufmerksam gemacht zu werden, denn die Überwachungsbehörden können schon aus Personalkapazitätsgründen nicht ständig vor Ort sein," erläutert Ina Heidelbach, Referatsleiterin und Umweltreferentin beim Landkreis Neuwied.

So ergab sich auch während des Rückbaus noch ein Problem, denn die Siedlungsabfälle waren über die Böschungskante in die Kiesgrube gekippt worden. Im Zusammenhang mit der Räumung der Siedlungsabfälle an der nordwestlichen Böschung der aufgefüllten Kiesgrube wurde vom begleitenden Gutachter erklärt, dass die Böschung übersteilt ist und möglichst kurzfristig wieder vorgeschüttet werden muss, um einen Böschungsbruch zu vermeiden. Deshalb ist dieser Bereich auch noch abgesperrt. "Durch Verfügung wird gefordert, dass der Bauschutt von der Böschungskante der Grube entfernt wird und ein Sicherheitsabstand zur Böschungskante durch einen Bodengutachter festgelegt wird. Gleichzeitig wird so die Gefahr einer Fehlbefüllung durch Abrutschungen in die Kiesgrube vermieden," so Heidelbach.


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