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Nachricht vom 13.09.2012    

Nach der Razzia in der „Finca Erotica“: Krisengipfel von Polizei und Verwaltung in Dierdorf

Am Donnerstag trafen sich Kripo, Kreisverwaltung und Verbandsbürgermeister um das weitere Vorgehen zu besprechen

Dierdorf. Die Razzia mit 150 Polizeikräften am Wochenende in dem Amüsierclub „Finca Erotica“ hat Wellen geschlagen und beschäftigt jetzt die Ermittler wie auch die Ordnungsbehörden. Am Donnerstag (13.8.) haben sich Kripo-Beamte mit Vertretern der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeindeverwaltung getroffen. Über die Inhalte des Treffens wurde Stillschweigen vereinbart.

Am vergangenen Samstagabend war die Finca Erotica in Dierdorf Ziel einer großen Razzia mit 150 Polizeikraften im Einsatz. Angeblich wollte man verhindern, dass sich Personen unerlaubt entfernen. Deshalb soll das Gelände umstellt worden sein.

2005 wurde eine Nutzungsänderung für das Gebäude, in dem heute die „Finca Erotica“ untergebracht ist beantragt. Im Bauantrag
seinerzeit war die Rede von einem bordellähnlichen Betrieb. So wurde der Umbau auch genehmigt. Dies wurde vom Sprecher der Kreisverwaltung, Jürgen Opgenoorth, bestätigt.

Auch nach dem Treffen heute in der Dierdorfer Verwaltung war nicht zu erfahren, ob bereits Ermittlungsergebnisse aus der Großrazzia vorliegen. Die Kripo hat sich bislang öffentlich noch nicht geäußert. Laut Verwaltung soll der Betrieb eines Bordells gewerberechtlich nur anzeigepflichtig, nicht aber genehmigungspflichtig sein. Horst Rasbach: „Prostitution an sich ist nichts Illegales.“ Im Gegenteil: Wie aus zuverlässiger Quelle zu erfahren war, profitiert die Verbandsgemeinde sogar von dem Treiben in der Finca Erotica: Angelehnt an das so genannte „Düsseldorfer Verfahren“ zahlt jede selbstständige Prostituierte in dem Haus täglich 25 Euro pauschal an Steuern, von denen ein Teil an die Verbandsgemeinde fließt.



In Deutschland gibt es seit 2002 ein Prostitutionsgesetz, ein aus drei Paragraphen bestehendes Bundesgesetz, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt, um die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Gleichzeitig wurden das Strafgesetzbuch in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange nicht eine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.

Seit 2011 sind im Zuge der Kommunalreform die Kreisverwaltungen für die Rechtsverordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes zuständig. Laut Pressesprecher Jürgen Opgenoorth wird es am morgigen Freitag in der Kreisverwaltung Gespräche zum Fall Dierdorf geben.

Nach der Belegung der Parkplätze rund um die Finca zu urteilen, läuft der Betrieb dort auch nach dem Polizeieinsatz ganz normal weiter.



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