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Kreisjugendamt appelliert: Komasaufen hat an Karneval nichts zu suchen!

Karnevalsgesellschaften, Möhnenvereine, Gastwirte und Supermärkte sollen sich ihrer Verantwortung bewusst sein

Kreis Neuwied. „Zum Karneval gehört Spaß, gute Laune und Feierstimmung dazu. Alkoholexzesse, auch unter dem Schlagwort „Komasaufen“ bekannt, haben an Karneval nichts zu suchen und setzen dem Spaß und der guten Laune oft ein schnelles Ende" informiert Franlin Toma, Kreisjugendpfleger im Kreis Neuwied.
Kreisjugendamt appelliert: Komasaufen hat an Karneval nichts zu suchen!

Das Jugendschutzgesetz verbietet den Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren. Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

1. Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach betont, dass gerade in diesen närrischen Tagen Jugendliche häufig hochprozentigen Alkohol trinken, obwohl das Jugendschutzgesetz dieses verbietet. Hier sei es die Pflicht jedes Erwachsenen, sich als Vorbild aktiv für den Jugendschutz einzusetzen und auch in Ausnahmesituationen Zivilcourage zu zeigen, wenn Alkohol an Minderjährige verkauft wird.

Das Jugendschutzgesetz bietet hierzu eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform. Seit dem 1. September 2007 dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht mehr rauchen. Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Wie wichtig und aktuell dieses Thema ist, zeigen die aktuellen vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Zahlen. Danach wurden 2010 weniger Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren aufgrund akuten Alkoholmissbrauchs stationär im Krankenhaus behandelt. Ihre Anzahl je 100.000 Einwohner ging gegenüber 2009 um 5,5 Prozent zurück. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 20 Jahren hingegen stieg sie um 2,9 Prozent.

Insgesamt, so das Statistische Landesamt, gab es 2010 rund 1.500 rheinland-pfälzische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter unter 20 Jahren, die wegen Alkoholmissbrauch akut im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Das Kreisjugendamt beantwortet gerne Fragen rund um das Thema und stellt Exemplare des Jugendschutzgesetzes zur Verfügung.

Infos erteilen: Kreisjugendpflege Neuwied, Franlin Toma und Simone Höhner (Jugendarbeit und Jugendschutz), Tel.: 02631-803-442, Mail: jugendarbeit@kreis-neuwied.de

Alkohol und Gewalt – Fastnacht feiern ohne Folgen
Zum selben Thema veröffentlichte das Landeskriminalamt heute (10.2.) folgende Mitteilung:
Kopfschmerzen, Übelkeit und vielleicht sogar ein Filmriss – dies sind üblicherweise die Folgen einer durchzechten Partynacht mit reichlich Alkohol. Neben diesen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums und der eventuellen Gefahr, als Betrunkener einen peinlichen Auftritt hinzulegen, besteht das weit folgenreichere Risiko, Opfer einer Gewalttat oder sogar selbst gewalttätig zu werden. Schlägereien in oder vor Kneipen, sexuelle Gewalt, Gewalt in engen sozialen Beziehungen auch und oft genug zu Hause sind Delikte, die häufig in Verbindung mit Alkoholkonsum auftreten.

Der Anteil der Tatverdächtigen, die bei Körperverletzungsdelikten unter Alkoholeinfluss standen, ist in den letzten fünf Jahren um 2,3 Prozentpunkte auf 29,4 Prozent angestiegen. In den letzten beiden Jahren haben heranwachsende Tatverdächtige fast jede zweite und Jugendliche mehr als jede fünfte Körperverletzung in alkoholisiertem Zustand begangen. Auch bei anderen Gewalttaten, wie beispielsweise den Raubdelikten, standen die Tatverdächtigen bei fast jeder fünften Tat unter Alkoholeinfluss. Bei den Vergewaltigungen war es beinahe jede fünfte Straftat und bei den Totschlagsdelikten mehr als jeder dritte Fall.
Alkoholkonsum als Ursache für ein erhöhtes Aggressionspotenzial spielt allerdings nicht nur auf der Täterseite, sondern auch auf der Seite der Opfer von Gewaltdelikten eine Rolle. Schnell fühlt man sich im alkoholisierten Zustand dazu verleitet, durch Beleidigungen einen tätlichen Angriff zu provozieren. Für Frauen besteht zudem das Risiko, dass sie auf Grund verminderter Selbstkontrolle sexueller Gewalt zum Opfer fallen können. Opfer von Gewalttaten leiden nicht nur unter den körperlichen, sondern auch unter den möglichen traumatischen Folgen, die sich unter anderem in Form von Schlaflosigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Erschöpfungszuständen und Depressionen bis hin zu Suizidversuchen äußern können.

Auch wenn viele Fastnachtsbegeisterte mit der fünften Jahreszeit eine ausgelassene Stimmung und einen erhöhten Alkoholkonsum assoziieren, kann das bunte Treiben folgenschwere Konsequenzen haben. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfiehlt daher:
- Gehen Sie maßvoll und verantwortungsbewusst mit Alkohol um!
- Seien Sie sich auch Ihrer Vorbildfunktion bewusst: Sie müssen nicht völlig auf Alkohol verzichten, sollten jedoch Kindern und Jugendlichen einen maßvollen Alkoholkonsum vorleben.

Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie im Internet unter:
http://www.staygold.eu/
http://www.polizei-beratung.de/

Interessante Unternehmen und Dienstleister aus dem Westerwaldkreis finden Sie in unserem Branchenbuch.

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