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Nachricht vom 15.11.2011    

Hallerbach: Rosinenpickerei bei Wertstoffen muss verhindert werden

Wertstofftonne muss in Verantwortung der kommunalen Entsorgungswirtschaft bleiben - Getrennte Erfassung wird im Kreis Neuwied bereits erfolgreich praktiziert


Kreis Neuwied. Der gesetzlichen Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der geplanten Getrenntsammlung von Wertstoffen sieht die Kreisverwaltung relativ entspannt entgegen: "Letztlich vollziehen EU und der Bund nur nach, was im Kreis Neuwied bereits lange Standard ist. Hier werden Papier (blaue Tonne), Glas (Glascontainer) und Metalle längst getrennt erfasst und der Verwertung zugeführt. Gleiches gilt für die Bioabfälle, die im Landkreis Neuwied in der braunen Tonne eingesammelt werden. Ergänzend nehmen die drei Wertstoffhöfe des Landkreises in Neuwied, Linkenbach und Linz ebenfalls Abfälle aller Art entgegen und erfassen diese getrennt. Die getrennte Erfassung der Wertstoffe wird umweltpolitisch begrüßt, da sie im Kreis Neuwied bereits praktiziert wird", stellt der 1. Kreisbeigeordnete Hallerbach fest.

Durch die gesetzlichen Neuregelungen sollen die Verwertung gefördert und die Recyclingquoten verbessert werden. Hierzu sind u.a. vorgesehen die Getrenntsammlung für Bioabfälle, Papier, Metall, Kunststoff, Glasabfälle spätestens ab dem 1.1.2015, was, so Hallerbach, im Landkreis Neuwied bereits viele Jahre gängige und gut funktionierende Praxis ist.

Wichtig sei vor allem, den Status der kommunalen Seite zu erhalten bzw. zu stärken. Speziell die Wertstofftonne hat in den vergangenen Monaten bei vielen Kommunen und Entsorgern zu heftigem Streit geführt. Denn wie der Name bereits aussagt, geht es um Wertstoffe und auf dem deutschen Markt um Milliardenumsätze.

Auch im Landkreis Neuwied wurde die Einführung vor dem 1.1.2015 bereits geprüft, aber nach eingehenden Beratungen der Strategiekommission und aufgrund der bestehenden Verträge und finanzielle Unwägbarkeiten entschieden, zunächst den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten.

Sie wird seitens des Kreises aber positiv gesehen, da die getrennte Erfassung von verwertbaren Stoffen aus dem Restmüll die Abfallverwertung steigern und die Umwelt entlasten wird. Letztlich birgt auch die Wertstofftonne für den Landkreis Neuwied keine Überraschungen: vor Übernahme durch den Grünen Punkt/DSD (Duales System Deutschland) hatte die grüne Tonne wesentliche Funktionen der künftigen Wertstofftonne.

"Dennoch befürchten wir, dass Materialien aus der grauen Tonne in die Wertstofftonne herüberwandern und dann der kommunalen Abfallwirtschaft abhanden kommen," so Hallerbach. Vorsichtige Schätzungen beziffern diese Quote auf ca. fünf Prozent.

"Jede fehlende Tonne Abfall bzw. Wertstoffe spüren wir sehr deutlich in den Betriebskosten und später in der Gebührenkalkulation. Wir fordern deshalb, dass die Wertstofftonne in die Verantwortung der kommunalen Entsorgungswirtschaft bleibt bzw. kommt, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Wertstoffmengen verloren gehen, die Rosinen von den privaten Entsorgern abgegriffen werden und die teurere Entsorgung der Restabfälle dem Gebührenzahler übergestülpt wird. Schließlich halten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen seit Jahren eine hochwertige und ordnungsgemäße Entsorgungsstruktur vor, die aus den Geldern der Gebührenzahler, der Bürger finanziert werden," betont der 1. Kreisbeigeordnete.

Es dürfe nicht sein, dass der Landkreis nur noch für den defizitären Abfall zuständig bleibt, da wo die Wertschöpfung und eine Gegenfinanzierung möglich sei. Dies gehe dann allein in die Kasse der privaten Entsorger und damit am Bürger vorbei.

Ein Hauptstreitpunkt zwischen Bund und den Kommunen ist die Ausgestaltung der gewerblichen Sammlungen insbesondere von Abfällen aus privaten Haushalten. Diese sind künftig unzulässig,
* wenn die kommunale Planungssicherheit und Organisationsverantwortung wesentlich beeinträchtigt wird,
* durch die gewerbliche Sammlung Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der von diesem beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt,
* die Stabilität der Gebühren gefährdet wird oder
* die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird.



Hallerbach verdeutlicht die Problematik am Beispiel Papier-/Pappe:
Auch hierbei geht es um die Frage, in welchem Umfange die gewerblichen Sammler den Kommunen zu entsorgende Wertstoffe zu deren finanziellen Ungunsten entziehen können. Insbesondere die Papier-, Pappe- und Kartonagefraktion ist wegen der dafür von Papierfabriken gezahlten Beträge für die gewerblichen Sammler von besonderem Interesse.

Allerdings ist der Landkreis mit der bereits eingeführten getrennten Sammlung und der dreiwöchigen Abfuhr der Papiertonne bestens aufgestellt, so dass abzuwarten bleibt, ob tatsächlich ein gewerblicher Sammler das nicht unerhebliche Investitionsrisiko und die Entsorgungssicherheit tragen will.

Zudem würden sich die Einwohner des Kreises mit einer Verlagerung auf Private selbst keinen besonderen Dienst erweisen. Die am Markt erzielten Erlöse würden dann beim Landkreis wegfallen und nicht mehr für eine Gebührenstabilisierung zur Verfügung stehen, stattdessen gingen diese Erlöse rein in die private Entsorgungswirtschaft. Dagegen blieben die Kosten für den Landkreis weitgehend erhalten und könnten entsprechende Gebührenerhöhungen nach sich ziehen.

Hallerbach weiter: "Der Landkreis ist im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge verantwortlich für die Gewährleistung einer bürgernahen Entsorgungsdienstleistung und garantiert die Entsorgungssicherheit - ohne wenn und aber. Dies hat sich in der Vergangenheit bewährt und muss auch künftig möglich sein, in dem auch die profitablen Mengenströme weiterhin beim Kreis bleiben. Bei uns gibt es keine Rosinenpickerei, wir garantieren eine Rundum-Sorglos-Entsorgung, in Zusammenarbeit mit regionalen Entsorgern."

Während die Abfallwirtschaft des Landkreises eine flächendeckende Entsorgung auch in dünn besiedelten, entlegenen Gebieten des Kreises sicherstellt, könnten sich private Entsorger ihr Abfuhrgebiet nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen. Bevorzugt würden dicht besiedelte Gebiete mit kurzen Wegstrecken, die optimalen Gewinn bringen. Dem Kreis bliebe dann nur noch, die Entsorgung in den Gebieten sicher zu stellen, bei denen sich die Wertstoffabholung für private Unternehmen nicht lohnt.

"Der Gesetzgeber hat der öffentlichen Abfallentsorgung mit Einführung des bisherigen Abfallgesetzes bereits die lukrative Gewerbeabfallentsorgung weitgehend entzogen," beklagt Achim Hallerbach. Seitdem müssen die entsprechenden Vorhaltekosten für die technisch aufwendigen Abfallbehandlungsanlagen überwiegend auf die privaten Haushalte umgelegt werden. Wenn die Privatwirtschaft nicht mehr entsorgen sollte, dann muss die kommunale Abfallwirtschaft wieder einspringen.

"Unser Ziel im Kreis Neuwied wird weiterhin sein, die Gebühren stabil zu halten: Wir haben in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet und hoffen, auch bei der Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen ab 2013 Kosten einsparen zu können, um damit die Gebühren stabil zu halten. Einen großen Anteil am gut und wirtschaftlich funktionierenden Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Neuwied tragen die Bürgerinnen und Bürger selbst und es kann nicht angehen, dass die Gebührenstabilität durch gesetzliche Änderungen zu Ungunsten der Privathaushalte gefährdet wird", resümiert Hallerbach.


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