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Nachricht vom 11.09.2011    

Zahl der Notunterbringungen von Kindern auch im Landkreis Neuwied gestiegen

Deutliche Zunahme seit 2007 – Zuletzt 70 Fälle im Jahr 2010 – Jugendamt: „Nicht verwunderlich!“

Kreis Neuwied. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind die Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen bundesweit im Jahre 2010 um acht Prozent gestiegen. Wie der 1. Kreisbeigeordnete und Dezernent für Jungend und Familie, Achim Hallerbach mitteilt, kann dieser Trend auch im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Neuwied bestätigt werden.

Hallerbach wies darauf hin, dass es sich bei Inobhutnahmen grundsätzlich um die vorläufige Unterbringung von Kindern in einer Bereitschaftspflegestelle oder dem Notaufnahmeplatz in einer Jugendhilfeeinrichtung handelt. Die Maßnahme wird grundsätzlich dann ergriffen, wenn ein Kind um Inobhutnahme bittet oder eine Gefährdungslage vorliegt und eine Entscheidung des Familiengerichtes nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

Achim Hallerbach wies darauf hin, dass bis 2006 das Kreisjugendamt bereits einen erheblichen Anstieg an Inobhutnahmen zu verzeichnen hatte. Nachdem die Zahlen seit 2002 vorübergehend rückläufig waren, ist seit 2007 wieder ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen auf nunmehr 70 Fälle im Jahr 2010 festzustellen.

Nicht verwunderlich ist dies aus Sicht des Leiters des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich, und des Leiters des Sozialen Dienstes, Uwe Kukla, entspricht diese Entwicklung doch dem erheblichen Anstieg an Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung, die das Kreisjugendamt in 2010 erhalten hat.



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Hallerbach betonte, dass erfreulicherweise nur in einigen Fällen von Kindeswohlgefährdung eine Notunterbringung geboten sei. Insbesondere sei es erfreulich, dass viele Eltern bereit sind, angebotene Hilfestellungen anzunehmen. Es könne daher in vielen Fällen Hilfestellung geleistet werden, ohne dass eine vorläufige Unterbringung von Kindern oder eine Einschaltung des Familiengerichtes erforderlich wird.

Grundsätzlich geht Hallerbach allerdings davon aus, dass mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes sich der Trend eher verstärken wird, da weitere Institutionen, wie z.B. die Schulen, in eine systematische Meldung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung gesetzlich eingebunden werden.



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